Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 10

Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VIII-10) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 108. Deutsche Ärztetag drückt hiermit seine Bestürzung aus,

1.     über die durch die Medien (ARD-Monitor-Sendung vom 17.03.2005) bekannt gewordenen "kriminellen" Datenverluste und -verkäufe von sensiblen, nicht anonymisierten Datensätzen aus den DMP’s,

2.     über die nach obigen Ereignissen durch Frau Bundesministerin Ulla Schmidt im Deutschen Bundestag initiierte und herbeigeführte posthume Legalisierung einer offensichtlichen und unstrittigen Verletzung des Arztgeheimnisses und des Datenschutzes (§ 4, § 44 und § 39 des BDSG/ § 203ff. StGB) durch eine Erweiterung des § 137 SGB V um einen Absatz 6, veröffentlicht im BGVl. I, Art. 4, S. 818, vom 29.03.2005) und

3.     über die für uns Ärzte aus unverantwortlichem Umgang der Politik und der öffentlichen Hand mit dem Thema "Schutz des Arztgeheimnisses" nun zu ziehenden Konsequenzen. Wir Ärzte als datenschutzrechtlich verantwortliche „Schnittstelle“ zwischen Patient und Krankenkasse/Staat müssen das Arztgeheimnis als Schutzrecht des Patienten garantieren oder diesen aufklären und schriftlich einwilligen lassen, dass wir es nicht mehr gewährleisten können. Er empfiehlt allen Kollegen, ihre Patienten darüber schriftlich aufzuklären und dies schriftlich bestätigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular wird im Internet zum Download angeboten.

Der 108. Deutsche Ärztetag hat volles Verständnis für Ärzte, welche aufgrund obiger Vorkommnisse ihre freiwillige Mitwirkung bei den DM-Programmen eingestellt haben und einstellen werden.

 

© 2005, Bundesärztekammer.