ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 10
Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VIII-10)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche Ärztetag drückt hiermit seine
Bestürzung aus,
1.
über die durch die Medien
(ARD-Monitor-Sendung vom 17.03.2005) bekannt gewordenen "kriminellen"
Datenverluste und -verkäufe von sensiblen, nicht anonymisierten Datensätzen aus
den DMP’s,
2.
über die nach obigen
Ereignissen durch Frau Bundesministerin Ulla Schmidt im Deutschen Bundestag
initiierte und herbeigeführte posthume Legalisierung einer offensichtlichen und
unstrittigen Verletzung des Arztgeheimnisses und des Datenschutzes (§ 4,
§ 44 und § 39 des BDSG/ § 203ff. StGB) durch eine Erweiterung
des § 137 SGB V um einen Absatz 6, veröffentlicht im
BGVl. I, Art. 4, S. 818, vom 29.03.2005) und
3.
über die für uns Ärzte aus
unverantwortlichem Umgang der Politik und der öffentlichen Hand mit dem Thema
"Schutz des Arztgeheimnisses" nun zu ziehenden Konsequenzen. Wir
Ärzte als datenschutzrechtlich verantwortliche „Schnittstelle“ zwischen Patient
und Krankenkasse/Staat müssen das Arztgeheimnis als Schutzrecht des Patienten
garantieren oder diesen aufklären und schriftlich einwilligen lassen, dass wir
es nicht mehr gewährleisten können. Er empfiehlt allen Kollegen, ihre Patienten
darüber schriftlich aufzuklären und dies schriftlich bestätigen zu lassen. Ein
entsprechendes Formular wird im Internet zum Download angeboten.
Der 108. Deutsche Ärztetag
hat volles Verständnis für Ärzte, welche aufgrund obiger Vorkommnisse
ihre freiwillige Mitwirkung bei den DM-Programmen eingestellt haben
und einstellen werden.
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