Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSSANTRAG VIII – 52

Der Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam (Drucksache VIII-52) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 108. Deutsche Ärztetag möge beschließen, dass die künftige Veröffentlichung der "Arzneiverordnungen" gesichert bleibt.

Begründung:

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (Fachausschuss der Bundesärztekammer) hat nach ihrem Statut die Aufgabe, das Buch "Arzneiverordnungen" herauszugeben. Obwohl wirtschaftlich nicht erfolgreich, ist es das einzige von der Ärzteschaft selbst herausgegebene Werk, das kritische und unabhängige Bewertungen von Werkstoffen (Arzneimitteln), mit Hinweisen zur wirtschaftlichen Verordnung enthält. Ein solches Werk muss unter allen Umständen erhalten bleiben, insbesondere angesichts zahlreicher anderer ähnlicher nicht unabhängiger Publikationen. Das Erscheinen der 22. Auflage 2006 ist gefährdet, da der Deutsche Ärzte-Verlag nach streng profitorientierten Aspekten handelt.

 

© 2005, Bundesärztekammer.