Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 39

Auf Antrag von Herrn Veelken (Drucksache VIII-39) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass in die den DRG-Pauschalen hinterlegten Kostenberechnungen Euro-Beträge für Weiterbildungsaufwendungen junger Ärzte einbezogen werden.

Begründung:

Ein wesentlicher Teil der Vergütungspauschale, beispielsweise operativer DRGs, besteht aus der Vergütung für OP-Minuten, entsprechend der Schnitt-Naht-Zeit. Hierbei werden regelmäßig durchschnittliche OP-Dauern zu Grunde gelegt, die von einem Weiterbildungsassistenten nicht entfernt erreicht werden können.

Medizin als Erfahrungswissenschaft benötigt ihrer Natur nach jedoch praktische Weiterbildung auch in Form von Erlernen manueller Fertigkeiten unter fachärztlicher Aufsicht. Ohne materielle Abbildung dieser Weiterbildungsnotwendigkeit in der DRG-Vergütung wird ärztliche Weiterbildung von vielen Krankenhausträgern unter verschärften Wettbewerbsbedingungen und dem politisch gewollten Erfordernis der Realisierung karger Gewinnmargen nicht mehr zu leisten sein. Dies wird mittelfristig zu einer massiven Verschlechterung der Weiterbildung führen.

 

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