ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 39
Auf Antrag von Herrn Veelken (Drucksache VIII-39)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass in die den
DRG-Pauschalen hinterlegten Kostenberechnungen Euro-Beträge für
Weiterbildungsaufwendungen junger Ärzte einbezogen werden.
Begründung:
Ein wesentlicher Teil der
Vergütungspauschale, beispielsweise operativer DRGs, besteht aus der Vergütung
für OP-Minuten, entsprechend der Schnitt-Naht-Zeit. Hierbei werden regelmäßig
durchschnittliche OP-Dauern zu Grunde gelegt, die von einem
Weiterbildungsassistenten nicht entfernt erreicht werden können.
Medizin als Erfahrungswissenschaft
benötigt ihrer Natur nach jedoch praktische Weiterbildung auch in
Form von Erlernen manueller Fertigkeiten unter fachärztlicher Aufsicht.
Ohne materielle Abbildung dieser Weiterbildungsnotwendigkeit in
der DRG-Vergütung wird ärztliche Weiterbildung von vielen Krankenhausträgern
unter verschärften Wettbewerbsbedingungen und dem politisch gewollten
Erfordernis der Realisierung karger Gewinnmargen nicht mehr zu leisten
sein. Dies wird mittelfristig zu einer massiven Verschlechterung
der Weiterbildung führen.
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