Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 56

Auf Antrag von Dr. Lindhorst, PD Dr. Scholz, Dr. Mitrenga und Prof. Dr. Lob (Drucksache VIII-56) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag weist die leitenden Krankenhausärzte darauf hin, dass ökonomischer Sparzwang nicht über Kollegialität gehen darf.

Leitende Krankenhausärzte müssen verantwortungsbewusst für die ausreichende Weiterbildung, die Bezahlung notwendiger Überstunden, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und ein Klima der Kollegialität in ihren Kliniken sorgen. Hierzu verpflichtet sie die Berufsordnung. Die Landesärztekammern sind verpflichtet, diese Verstöße zu ermitteln und zu ahnden. Wer diesen Kriterien nicht gerecht wird, ist nicht als Weiterbilder geeignet.

 

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