ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 56
Auf Antrag von Dr. Lindhorst, PD Dr. Scholz, Dr.
Mitrenga und Prof. Dr. Lob (Drucksache VIII-56) fasst der 108. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag weist die leitenden Krankenhausärzte darauf hin, dass ökonomischer
Sparzwang nicht über Kollegialität gehen darf.
Leitende Krankenhausärzte müssen
verantwortungsbewusst für die ausreichende Weiterbildung, die Bezahlung
notwendiger Überstunden, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
und ein Klima der Kollegialität in ihren Kliniken sorgen. Hierzu
verpflichtet sie die Berufsordnung. Die Landesärztekammern sind
verpflichtet, diese Verstöße zu ermitteln und zu ahnden. Wer diesen
Kriterien nicht gerecht wird, ist nicht als Weiterbilder geeignet.
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