ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 70
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 70a
Auf Antrag von Frau Prof. Dr. Krause-Girth und Dr.
Albers (Drucksache VIII-70) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Prof.
Dr. Krause-Girth (Drucksache VIII-70a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag spricht sich gegen die Überführung von Universitätskliniken in
profit-orientierte private Trägerschaften aus. Gleiches gilt für die Überführung
von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft in Kliniken mit profit-orientierter
privater Trägerschaft.
Unter dem Prinzip der
Gewinnmaximierung bedeutet ausreichend honorierte ärztliche Arbeit und die
Versorgung kostenintensiver multimorbider Patientengruppen Renditeschmälerung.
Begründung:
Die negativen Folgen der
Unterordnung der Interessen von Patienten und Beschäftigten unter die
Gewinninteressen der Eigentümer sind bekannt, wenn auch bisher nicht durch
eigene Forschungsdaten (fehlende Versorgungsforschung) belegt.
Kanadische Untersuchungen an
26 000 Krankenhäusern und 38 Millionen Patientinnen und Patienten
belegen eine höhere Sterblichkeit in profitorientierten als in öffentlichen
Krankenhäusern (Canadian Medical Association Journal (CMAJ), 166, 2002, p.
1399).
Privatisierung bedeutet in
letzter Konsequenz immer Durchsetzung des Prinzips, durch Minimierung von
Leistung eine Maximierung des Gewinns zu erzielen. Minimierung von Leistung
bedeutet aber Abbau von Qualität und verstärkter Abbau von Personal, weil
menschliche Dienstleistung der Gewinnabschöpfung im Wege steht.
Die Benachteiligung besonders
kostenintensiver Patientengruppen wie Arme, Alte, Chronischkranke und
Multimorbide ist die Folge.
„Wo ein Krankenhaus durch
privates Kapital betrieben wird, das eine Rendite abwerfen muss, da ist ein
Interessenkonflikt zwischen bester Patientenversorgung und Gewinninteressen der
Eigentümer vorprogrammiert...
...Im Kern geht es dabei um
wirtschaftlich begründete Forderungen und Nötigungen an Ärzte und Pflegende,
wichtige medizinische Leistungen vorzuenthalten oder abzubrechen.“
(Dt. Ärzteblatt 36, 2004, 1995
– 1998)
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