Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 70
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 70a

Auf Antrag von Frau Prof. Dr. Krause-Girth und Dr. Albers (Drucksache VIII-70) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Prof. Dr. Krause-Girth (Drucksache VIII-70a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag spricht sich gegen die Überführung von Universitätskliniken in profit-orientierte private Trägerschaften aus. Gleiches gilt für die Überführung von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft in Kliniken mit profit-orientierter privater Trägerschaft.

Unter dem Prinzip der Gewinnmaximierung bedeutet ausreichend honorierte ärztliche Arbeit und die Versorgung kostenintensiver multimorbider Patientengruppen Renditeschmälerung.

Begründung:

Die negativen Folgen der Unterordnung der Interessen von Patienten und Beschäftigten unter die Gewinninteressen der Eigentümer sind bekannt, wenn auch bisher nicht durch eigene Forschungsdaten (fehlende Versorgungsforschung) belegt.

Kanadische Untersuchungen an 26 000 Krankenhäusern und 38 Millionen Patientinnen und Patienten belegen eine höhere Sterblichkeit in profitorientierten als in öffentlichen Krankenhäusern (Canadian Medical Association Journal (CMAJ), 166, 2002, p. 1399).

Privatisierung bedeutet in letzter Konsequenz immer Durchsetzung des Prinzips, durch Minimierung von Leistung eine Maximierung des Gewinns zu erzielen. Minimierung von Leistung bedeutet aber Abbau von Qualität und verstärkter Abbau von Personal, weil menschliche Dienstleistung der Gewinnabschöpfung im Wege steht.

Die Benachteiligung besonders kostenintensiver Patientengruppen wie Arme, Alte, Chronischkranke und Multimorbide ist die Folge.

„Wo ein Krankenhaus durch privates Kapital betrieben wird, das eine Rendite abwerfen muss, da ist ein Interessenkonflikt zwischen bester Patientenversorgung und Gewinninteressen der Eigentümer vorprogrammiert...

...Im Kern geht es dabei um wirtschaftlich begründete Forderungen und Nötigungen an Ärzte und Pflegende, wichtige medizinische Leistungen vorzuenthalten oder abzubrechen.“

(Dt. Ärzteblatt 36, 2004, 1995 – 1998)

 

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