Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 73

Auf Antrag von Frau Haus (Drucksache VIII-73) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Vertragsparteien dazu auf, unter anderem die folgenden Punkte im Sinne der Ärzteschaft nachzubessern:

§     Die ärztliche Weiterbildung kann einen mehrfachen Wechsel des Arbeitsplatzes bedeuten. Daher muss sich die Höherstufung im TVöD nach der Gesamtzeit der ärztlichen Berufstätigkeit, nicht nach Dienstzugehörigkeit zu einem Arbeitgeber richten.

§     Die Vergütungstabelle des TVöD bildet nicht das Gesamt-Leistungsspektrum des Arztberufes ab. Hier sind arztspezifische Zulagen gefordert, die eine Perspektive für ärztliche Führungspositionen darstellen und auch herausragende Fachkräfte entsprechend entlohnen.

Begründung:

Die Arbeitsbelastung und Verantwortung des Arztberufes muss in der Tarifstruktur abgebildet werden. Es ist absehbar, dass die derzeitig geplanten Arbeitsbedingungen den Trend zum Abwandern der deutschen Ärzte ins Ausland verstärken. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung müssen Anreize geschaffen werden, um dies zu verhindern, damit sich der Ärztemangel an deutschen Krankenhäusern nicht verstärkt.

 

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