ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 36
Auf Antrag von Dr. Windhorst und Dr. Berendes
(Drucksache VIII-36) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Das Präventionsgesetz darf die
Ärzteschaft nicht ausgrenzen. Die Ärzteschaft mit ihren Selbstverwaltungsorganisationen
muss bei der Formulierung und Durchführung von Präventionszielen
beteiligt sein. Dies muss gesetzlich garantiert sein.
|