Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 38

Auf Antrag von Frau Dr. Berendes, Frau Dr. Bunte und Dr. Windhorst (Drucksache VIII-38) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Ärzteschaft ist bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Präventionsgesetzes mit einzubeziehen, nicht nur im Kuratorium als beratendes Mitglied, sondern insbesondere auch auf Länderebene bei der Umsetzung der lebensweltbezogenen Präventionsmaßnahmen.

Begründung:

Das Präventionsgesetz (jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet) stellt die Umsetzung der lebensweltbezogenen Präventionsmaßnahmen (Settingansatz) in die Aufgabe der Länder. Es gibt bereits viele auch gut evaluierte Settingprojekte auf Landesebene, die von der Ärzteschaft, insbesondere von den ärztlichen Körperschaften, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und Vertragsärzten initiiert und begleitet werden. Statt hier gut funktionierende Projekte zu erschlagen, sollte eine gute Vernetzung und Evaluation unter Einbezug ärztlichen Sachverstandes erfolgen.

 

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