ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 74
Auf Antrag von Prof. Dr. Kunze, Prof. Dr. Lob und
Dr. Kaplan (Drucksache VIII-74) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt
im Grundsatz das in den parlamentarischen Beratungen befindliche
Präventionsgesetz. Damit kommt der Gesetzgeber den jahrelangen Forderungen
Deutscher Ärztetage nach.
Bundestag und Bundesrat
werden aufgefordert, die Ärzteschaft an der Umsetzung und Ausgestaltung der im
Gesetz geforderten Maßnahmen direkt zu beteiligen.
Präventionsmaßnahmen zur
Vermeidung von Erkrankungen und Verletzungen können nur dann erfolgreich sein,
wenn Ärztinnen und Ärzte maßgeblich daran mitwirken.
In die geplante Präventionsstiftung
sind Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder des Vorstandes aufzunehmen.
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