BESCHLUSSANTRAG VIII – 93
Der Antrag von Dr. Stelzer (Drucksache VIII-93) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Grundsätzlich sollen in einem
Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte
zur Begutachtung von Ärzten herangezogen werden.
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