ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 25
Auf Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache
VIII-25) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Den allgemeinmedizinischen
Belangen ist an den Hochschulen und Universitäten durch die Anwendung moderner
Lehrmethoden, einer adäquaten Ausstattung und eigener Lehrbereiche sowie
Lehrpraxen gerecht zu werden.
Begründung:
Die letzte Novelle der
Approbationsordnung hat die allgemeinmedizinische Lehre an den Universitäten
deutlich gestärkt.
In der Gesundheitsversorgung
der Bevölkerung nimmt die allgemeinmedizinische Kompetenz zunehmend einen
vorderen Rang ein.
Dieser Prozess wird nicht in
ausreichendem Maße an den medizinischen Fakultäten reflektiert.
Derzeit sind von den
37 Fakultäten nur 5 ½ mit C4 Professuren, 9 ½ mit
C3 Professuren und 8 mit C1 Professuren ausgestattet. Ebenso
sind materielle und räumliche Gegebenheiten oft mangelhaft.
Die neuen Anforderungen in
Lehre und insbesondere auch Forschung machen eine deutliche Stärkung der
allgemeinmedizinischen Kompetenz an den Hochschulen und Universitäten dringend
notwendig.
Die Studierenden müssen frühestmöglich
motiviert werden, hausärztlich tätig zu werden.
|