Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 25

Auf Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache VIII-25) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Den allgemeinmedizinischen Belangen ist an den Hochschulen und Universitäten durch die Anwendung moderner Lehrmethoden, einer adäquaten Ausstattung und eigener Lehrbereiche sowie Lehrpraxen gerecht zu werden.

Begründung:

Die letzte Novelle der Approbationsordnung hat die allgemeinmedizinische Lehre an den Universitäten deutlich gestärkt.

In der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nimmt die allgemeinmedizinische Kompetenz zunehmend einen vorderen Rang ein.

Dieser Prozess wird nicht in ausreichendem Maße an den medizinischen Fakultäten reflektiert.

Derzeit sind von den 37 Fakultäten nur 5 ½  mit C4 Professuren, 9 ½ mit C3 Professuren und 8 mit C1 Professuren ausgestattet. Ebenso sind materielle und räumliche Gegebenheiten oft mangelhaft.

Die neuen Anforderungen in Lehre und insbesondere auch Forschung machen eine deutliche Stärkung der allgemeinmedizinischen Kompetenz an den Hochschulen und Universitäten dringend notwendig.

Die Studierenden müssen frühestmöglich motiviert werden, hausärztlich tätig zu werden.

 

© 2005, Bundesärztekammer.