BESCHLUSSANTRAG VIII – 28neu
Der Antrag von Dr. Pfeiffer (Drucksache VIII-28neu)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Landesärztekammern werden
gebeten, wenn die Richtlinien der EU bezüglich der Teil-/Vollzeitweiterbildung
in der „spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ geändert wird und eine
volle Teilzeitweiterentwicklung zugelassen wird, dies in der Weiterbildungsordnung
entsprechend nachzuvollziehen.
Begründung:
Voraussichtlich werden die EU-Richtlinien
jetzt im Mai noch geändert. Die derzeitige Vorschrift, werde eine
Vollzeitweiterbildung von 1 Jahr vorschreibt, gibt nur für das Fachgebiet
Allgemeinmedizin. Dies ist eine Ungleichbehandlung und benachteiligt
gerade den Nachwuchs an jungen Allgemeinärztinnen, die Beruf und
Familie unter einen Hut bringen müssen. Gerade wegen des bestehenden
Hausärztemangels dürfen wir diese Zahl junger Kolleginnen der medizinischen
Versorgung unserer Bevölkerung nicht vorenthalten.
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