Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 28neu

Der Antrag von Dr. Pfeiffer (Drucksache VIII-28neu) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Landesärztekammern werden gebeten, wenn die Richtlinien der EU bezüglich der Teil-/Vollzeitweiterbildung in der „spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ geändert wird und eine volle Teilzeitweiterentwicklung zugelassen wird, dies in der Weiterbildungsordnung entsprechend nachzuvollziehen.

Begründung:

Voraussichtlich werden die EU-Richtlinien jetzt im Mai noch geändert. Die derzeitige Vorschrift, werde eine Vollzeitweiterbildung von 1 Jahr vorschreibt, gibt nur für das Fachgebiet Allgemeinmedizin. Dies ist eine Ungleichbehandlung und benachteiligt gerade den Nachwuchs an jungen Allgemeinärztinnen, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen müssen. Gerade wegen des bestehenden Hausärztemangels dürfen wir diese Zahl junger Kolleginnen der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung nicht vorenthalten.

 

© 2005, Bundesärztekammer.