Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 58

Der Antrag von Frau Dr. Heinemann (Drucksache VIII-58) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildung wird nach Magnetresonanztomographie – fachgebunden – der M-WBO folgender Punkt ergänzt:

Kardiale Magnetresonanztomographie/Kardio-MRT

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie (Kardio-MRT) umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie die Durchführung und Befundung schwerpunktbezogener Bildgebungsverfahren (Herz und herznahe Gefäße) mittels Magnetresonanztompgraphie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kardio-MRT nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1, davon können bis zu

-     12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

-     6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kentnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

-     der Durchführung und Befundung teilgebietsbezogener Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographie

-     der Indikation und Differentialindikation mit anderen diagnostischen raadiologischen Verfahren

-     der Anwendung von Arznei- und Kontrastmitteln bei MRT-Untersuchungen

-     der Anwendung von pharmakologischen und dynamischen Belastungsuntersuchungen mittels MRT

-     den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich der Grundlagen der Patientenüberwachung einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen für die Patienten und Personal bei Anwendung von Magnetresonanzverfahren

-     der Gerätekunde

Begründung:

Die Magnetresonanztomographie ist als  nicht-invasives bildgebendes Verfahren ein unverzichtbarer Bestandteil der Bildgebung am Herzen und den herznahen Gefäßen. Die bildgebende Diagnostik (Echokardiographie, Herzkatheteruntersuchungen mit Angiographien) einschließlich der zugehörigen Belastungsuntersuchungen ist Bestandteil der Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie.

Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magnetresonaztomographie in der Muster-Weiterbildung der Bundesärztekammer ist gebietsbezogen. Sie erstreckt sich damit auf das Gebiet der Innneren Medizin. Diese erweiterte Bildgebung ist für Kardiologen kein sinnvolles Weiterbildungsziel.

Der Kardiologe kann und muss aber aufgrund seiner speziellen Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Pathophysiologie und Hämodynamik, komplexe Veränderungen am Herzen und den herznahen Gefäßen diagnostizieren.

Dem eingeschränkten Umfang der Weiterbildung im Schwerpunkt entspricht die verkürzte Weiterbildungszeit von einem Jahr. Diese ist wahlweise bei einem Radiologen oder einer zugelassenen kardiologisch geleiteten Weiterbildungsstätte zu absolvieren.

Eine gute MRT-Diagnostik erfordert Kenntnisse in der Pathophysiologie und Klinik von Strukturveränderungen des Herzens, der Myokard-Perfusion, akuter Koronarsyndrome und konstraktile Funktionsstörungen. Diese Kenntnisse sind Bestandteil der Weiterbildung zum Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie, jedoch nicht Bestandteil der Weiterbildung des Radiologen und somit in radiologischen Fachabteilungen nicht vorhanden, da der Radiologe keine entsprechende klinische Weiterbildung durchläuft und die übrige kardiale Bildgebung ohnehin vom Kardiologen erbracht wird.

 

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