BESCHLUSSANTRAG VIII – 58
Der Antrag von Frau Dr. Heinemann (Drucksache
VIII-58) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
In Abschnitt C:
Zusatz-Weiterbildung wird nach Magnetresonanztomographie – fachgebunden – der
M-WBO folgender Punkt ergänzt:
Kardiale
Magnetresonanztomographie/Kardio-MRT
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung
Kardiale Magnetresonanztomographie (Kardio-MRT) umfasst in Ergänzung zur
Facharztkompetenz Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie die
Durchführung und Befundung schwerpunktbezogener Bildgebungsverfahren (Herz und
herznahe Gefäße) mittels Magnetresonanztompgraphie.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung
ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kardio-MRT nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der
Bezeichnung:
Facharztanerkennung für
Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1, davon können
bis zu
-
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet
werden
-
6 Monate im ambulanten
Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kentnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
-
der Durchführung und
Befundung teilgebietsbezogener Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographie
-
der Indikation und
Differentialindikation mit anderen diagnostischen raadiologischen Verfahren
-
der Anwendung von Arznei- und
Kontrastmitteln bei MRT-Untersuchungen
-
der Anwendung von
pharmakologischen und dynamischen Belastungsuntersuchungen mittels MRT
-
den physikalischen Grundlagen
der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich der Grundlagen der
Patientenüberwachung einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen für die Patienten
und Personal bei Anwendung von Magnetresonanzverfahren
-
der Gerätekunde
Begründung:
Die Magnetresonanztomographie
ist als nicht-invasives bildgebendes Verfahren ein unverzichtbarer Bestandteil
der Bildgebung am Herzen und den herznahen Gefäßen. Die bildgebende Diagnostik
(Echokardiographie, Herzkatheteruntersuchungen mit Angiographien)
einschließlich der zugehörigen Belastungsuntersuchungen ist Bestandteil der
Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie.
Die Zusatz-Weiterbildung
fachgebundene Magnetresonaztomographie in der Muster-Weiterbildung der
Bundesärztekammer ist gebietsbezogen. Sie erstreckt sich damit auf das Gebiet
der Innneren Medizin. Diese erweiterte Bildgebung ist für Kardiologen kein
sinnvolles Weiterbildungsziel.
Der Kardiologe kann und muss
aber aufgrund seiner speziellen Kenntnisse der Anatomie, Pathologie,
Pathophysiologie und Hämodynamik, komplexe Veränderungen am Herzen und den
herznahen Gefäßen diagnostizieren.
Dem eingeschränkten Umfang
der Weiterbildung im Schwerpunkt entspricht die verkürzte Weiterbildungszeit von
einem Jahr. Diese ist wahlweise bei einem Radiologen oder einer zugelassenen
kardiologisch geleiteten Weiterbildungsstätte zu absolvieren.
Eine gute MRT-Diagnostik erfordert
Kenntnisse in der Pathophysiologie und Klinik von Strukturveränderungen
des Herzens, der Myokard-Perfusion, akuter Koronarsyndrome und konstraktile
Funktionsstörungen. Diese Kenntnisse sind Bestandteil der Weiterbildung
zum Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie, jedoch nicht Bestandteil
der Weiterbildung des Radiologen und somit in radiologischen Fachabteilungen
nicht vorhanden, da der Radiologe keine entsprechende klinische
Weiterbildung durchläuft und die übrige kardiale Bildgebung ohnehin
vom Kardiologen erbracht wird.
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