Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 87

Der Antrag von PD Dr. Scholz (Drucksache VIII-87) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Bundesärztekammer soll im Rahmen der Versorgungsforschung die Folgen der Privatisierung von 2 Universitätsklinika (Gießen/Marburg) auf ambulante, Anschlussbehandlung und stationäre Versorgung der Bevölkerung feststellen.

Begründung:

Durch den bisher einmaligen Vorgang in Deutschland, der Privatisierung und Schwerpunktbildung der beiden Universitätsklinika Gießen und Marburg, kann die Bundesärztekammer in der noch verbleibenden Zeit den "IST"-Zustand erheben. Im Anschluss kann die Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung einer ganzen Region exemplarisch untersuchet werden und mit validen Zahlen dokumentiert werden. Die Auswirkungen sowohl im ambulanten Bereich (Verfügbarkeit von Untersuchungen, Wartezeiten etc.), wie aber auch die Folgen im nach-stationären Bereich (welche Belastungen treten in Reha und ambulanten Bereich dann auf), sowie Änderungen der Verfügbarkeit von stationärem Angebot können so direkt an Patienten verglichen werden.

 

© 2005, Bundesärztekammer.