BESCHLUSSANTRAG VIII – 87
Der Antrag von PD Dr. Scholz (Drucksache VIII-87)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Bundesärztekammer soll im
Rahmen der Versorgungsforschung die Folgen der Privatisierung von 2
Universitätsklinika (Gießen/Marburg) auf ambulante, Anschlussbehandlung und
stationäre Versorgung der Bevölkerung feststellen.
Begründung:
Durch den bisher einmaligen
Vorgang in Deutschland, der Privatisierung und Schwerpunktbildung
der beiden Universitätsklinika Gießen und Marburg, kann die Bundesärztekammer
in der noch verbleibenden Zeit den "IST"-Zustand erheben.
Im Anschluss kann die Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung
einer ganzen Region exemplarisch untersuchet werden und mit validen
Zahlen dokumentiert werden. Die Auswirkungen sowohl im ambulanten
Bereich (Verfügbarkeit von Untersuchungen, Wartezeiten etc.), wie
aber auch die Folgen im nach-stationären Bereich (welche Belastungen
treten in Reha und ambulanten Bereich dann auf), sowie Änderungen
der Verfügbarkeit von stationärem Angebot können so direkt an Patienten
verglichen werden.
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