Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 94

Der Antrag von Dr. Gloning und Dr. Kaplan (Drucksache VIII-94) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt grundsätzlich, dass die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin in die "curriculäre Fortbildung" (80stündige Fortbildung) überführt wird. Damit wird die notwendige Verbreitung der umweltmedizinischen Qualifikation gefördert. Die Bundesärztekammer wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Ständigen Konferenz für Weiterbildung für eine zügige Umsetzung der curriculären Fortbildung zu sorgen.

Begründung:

Die bisherige Weiterbildung im Rahmen der Zusatzbezeichnung Umweltmedizin ist quasi zum Erliegen gekommen. Dies liegt v. a. an den geforderten 18 Monaten Weiterbildungszeit, für die es weder hinreichend Weiterbildungsstellen gab, noch war diese Bedingung berufsbegleitend erfüllbar. In den Praxen sind aber dringend kompetente Ansprechpartner für Patienten mit umweltmedizinischen Fragestellungen erforderlich. Um realistische Anforderungen zum Erwerb umweltmedizinischer Kenntnisse zu Grunde zu legen, ist auch eine 200stündige Fortbildung analog zum alten Kursbuch in diesem Umfang nicht umsetzbar. Die Erfahrung mit der erfolgreichen Umsetzung des österreichischen Konzeptes zur Umweltmedizin zeigt, dass mit einem 80stündigen Fortbildungskonzept ein qualitativ hochstehendes umweltmedizinisches Wissen für die Praxis vermittelt werden kann. Unabhängig davon ist es wünschenswert, dass moderne audiovisuelle Medien, z. B. CDs einbezogen werden, um das Wissen zu vertiefen bzw. Präsenzzeiten reduzieren zu können.

 

© 2005, Bundesärztekammer.