ÄNDERUNGSANTRAG ZUM
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II –
01b
Von: Herrn Bodendieck als
Delegierter der Sächsischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
- Streichung
der Worte „in freier Praxis“ in der 2. Zeile.
- In
der 2. letzten Zeile des 2. Absatzes ist zu ändern: ...auf derzeit (2004)
16 % des Honorarvolumens West und 13 % Ost der GKV...
- Am Ende des 2. Absatzes ist
anzufügen: Pro Versichertem werden im Osten Deutschlands derzeit 112 % für
stationäre Versorgung und nur 81 % für ambulante Versorgung gegenüber 100 % im
Westen Deutschlands aufgewendet.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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