BESCHLUSSANTRAG III
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Von: Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam
und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach als
Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer und der
Landesärztekammer Hessen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Dem
Fachgremium, das sich mit der Durchführung der Versorgungsforschung befasst,
sind mindestens je ein praktizierender Kliniker und zwei praktizierende
niedergelassene Ärzte anzugliedern (je ein Hausarzt und ein Facharzt).
Begründung:
Es
ist dringend geboten, dass das Fachgremium durch entsprechenden ärztlichen Sachverstand
ergänzt wird.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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