ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 01a
Von: Frau Dr. Rothe-Kirchberger
als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der
Deutsche Ärztetag möge beschließen:
Auf
Seite 3 soll eingefügt werden:
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Zu Punkt 5 zweite Zeile nach
psychiatrisch „ und psychotherapeutisch“
·
Zu Punkt 7 zweite Zeile nach
Psychiatern „und ärztlichen Psychotherapeuten“
Begründung:
Wie
bereits im Antrag I-03 des Vorstandes gefordert wurde, muss die ärztliche
Psychotherapie gestärkt werden. Neben dem Facharzt für Psychiatrie und dem
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie kann der Facharzt für
Psychotherapeutische Medizin bei psychischen und psychisch mitbegründeten
Leiden in Kooperation mit Haus- und Fachärzten Teilstrukturen primärärztlicher
Versorgung übernehmen. Dies gilt insbesondere für die sozial
unterprivilegierten Patienten, bei denen die Hemmschwelle für das aktive
Aufsuchen fachpsychotherapeutischer Hilfe besonders hoch ist.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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