BESCHLUSSANTRAG VIII
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Von: Dr. Pfeiffer als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
Vorstand der Bundesärztekammer möge in Brüssel vorstellig werden, damit die derzeitig
gültige EU-Richtlinie, welche die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin
1 Jahr in Vollzeittätigkeit vorschreibt, geändert und auch eine Weiterbildung
in Teilzeit möglich wird.
Begründung:
Bereits das lange
Medizinstudium erschwert den jungen Ärztinnen die Möglichkeit einer
Familiengründung. Die derzeit gültigen EU-Richtlinien hinsichtlich der
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin erschweren den Weg in dieses Fachgebiet
für Ärztinnen erheblich, da sie diese in einen Konflikt mit der Familie
bringen. Gerade im Hinblick auf die Überalterung der Hausärzteschaft und den
fehlenden Nachwuchs an Hausärzten, ist die Förderung von jungen Ärztinnen für
die Fachgruppe Allgemeinmedizin sehr wichtig. Wir dürfen auch unserer
Bevölkerung dieses Potential an jungen Ärztinnen nicht verschließen und müssen
diesen jungen Kolleginnen eine Chance zur Ergreifung ihrer beruflichen
Tätigkeit geben. Dazu ist die Möglichkeit der Ableistung der Weiterbildungszeit
in Teilzeit unbedingt zu gewähren. Zudem besteht diese Einschränkung nur für
das Fachgebiet der Allgemeinmedizin.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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