ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII
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Von: Dr. Munte als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 108. Deutsche
Ärztetag fordert das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
auf, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom
15. März 2005 über eine sektorenübergreifende Verfahrensordnung
zeitnah zu genehmigen. Begründung: Mit der neuen
Verfahrensordnung sollen die bestehenden Unterschiede in der evidenzbasierten
Methodenanwendung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung der
Patienten beseitigt werden. Bedauerlich ist, dass sich sowohl die DKG als auch
die Patientenvertreter ausdrücklich gegen die neue Verfahrensordnung
ausgesprochen haben, weil sie die darin einheitlich aufgestellten Anforderungen
an die Evidenz der Methodenbewertung für sich nicht akzeptierten.
Es
ist jedoch nicht begründbar, warum im stationären Bereich weiterhin
unvalidierte Methoden zur Anwendung gelangen sollen, während in der ambulanten
Versorgung die Evidenz der Methode nachgewiesen sein muss. Der medizinische
Fortschritt kann am Krankenhaus auch nach Umsetzung der Verfahrensrichtlinie im
Rahmen von Modellprojekten sichergestellt werden. Grundsätzlich ist aber auch
für den stationären Bereich zu fordern, dass Patienten nur auf der Grundlage
anerkannter Methoden behandelt werden sollen.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN ( DURCH VIII – 77)
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