ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII
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Von: Dr. Wyrwich als
Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG
FASSEN:
Der Deutsche Ärztetag fordert eine regelmäßige
Aktualisierung der Anhaltszahlen zur ärztlichen Personalbedarfsberechnung im
Krankenhaus durch eine unabhängige Institution der Versorgungsforschung.
Begründung:
Unter dem Einfluss einer durchgehend fallpauschalierten
Vergütung hat das deutsche Gesundheitssystem einen grundlegenden Wandel
erfahren. Arbeitsverdichtung durch verkürzte Patienten-Verweildauern und
Steigerung von Fallzahlen bei gleichzeitig höherem Dokumentationsaufwand auf
der einen Seite, stehen Rationalisierungsmaßnahmen und Personalabbau
andererseits entgegen.
Die aktuell vorgegebenen ärztlichen Personalschlüssel
beruhen in nahezu allen Kliniken der Bundesrepublik auf Berechnungen des Deutschen
Krankenhaus Instituts (DKI). Diese Bedarfszahlen basieren auf den Fallzahlen,
Verweildauern und Arbeitsbedingungen des Jahres 1969, sie wurden letztmals 1974
aktualisiert. Selbst unabhängige Daten des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes sind mehr als 20 Jahre alt.
Berechnungen im Kalkulationshandbuch des INEK zielen
primär auf die Zuordnung der Personalkosten innerhalb einer DRG ab, sie sind
deswegen nicht sinnvoll zur tatsächlichen Personalbedarfsberechnung einsetzbar.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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