ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII
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Von: Dr. Gudat
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Praxisgebühr und Zuzahlungen dürfen von nachweislich
Armen nicht erhoben werden.
Der Nachweis könnte beispielsweise durch einen
Befreiungsausweis der Krankenkasse oder Ähnliches erfolgen.
Die Erfahrung im bisherigen Umgang mit Praxisgebühr und
Zuzahlungen hat gezeigt, dass der barrierefreie Zugang zum Arzt notwendig ist,
um der Verschleppung von Krankheiten entgegenzuwirken.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN (DURCH VIII – 83)
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