Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII - 71

Von: Dr. Gudat
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Praxisgebühr und Zuzahlungen dürfen von nachweislich Armen nicht erhoben werden.

Der Nachweis könnte beispielsweise durch einen Befreiungsausweis der Krankenkasse oder Ähnliches erfolgen.

Die Erfahrung im bisherigen Umgang mit Praxisgebühr und Zuzahlungen hat gezeigt, dass der barrierefreie Zugang zum Arzt notwendig ist, um der Verschleppung von Krankheiten entgegenzuwirken.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN (DURCH VIII – 83)

 

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