ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII
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Von: Dr. Stelzer als
Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Seit
1999 sind Psychologische Psychotherapeuten voll in die kassenärztliche Patientenversorgung
integriert.
Bei
der Honorierung gutachterpflichtiger Psychotherapie sind sie mittlerweile meist
besser gestellt als ihre ärztlichen Kollegen.
Wenn
die Motivation der Ärzteschaft bei der psychotherapeutischen
Patientenversorgung nicht zunehmend ausgetrocknet werden soll, darf Ärztliche
Psychotherapie nicht schlechter entlohnt werden als die des Psychologen.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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