BESCHLUSSANTRAG XI - 02
Von: Dr. Calles als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Aus
Gründen einer sparsamen Haushaltsführung soll der vorgelegte Haushaltsvoranschlag
der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2005/2006 wie folgt abgeändert
werden:
1.
Personalaufwendungen
1. Gehälter, Löhne, Entschädigungen, Honorare
a)
Der Voranschlag von € 5.928.800,00
wird um € 116.000,00 für „projektbezogene, befristete Stellen
Versorgungsforschung“ reduziert
b)
Der Voranschlag wird um weitere €
128.000,00 für die neuen Stellen „Telematik“ und „Informationsmanagement“
reduziert und beträgt noch € 5.684.800,00
2.
Satzungsbedingte Aufgaben (Steigerung derzeit + 34,73%)
a)
15. Versorgungsforschung
b)
Der Voranschlag von € 634.000,00
wird gestrichen
c)
Der Voranschlag beträgt damit €
3.526.500,00 und steigt so um „nur“ noch 14,2% gegenüber dem laufenden
Haushaltsjahr
3.
Erträge
a)
Beiträge der Ärztekammern
b)
Der Voranschlag von €
11.921.000,00 wird um € 878.000,00 reduziert und beträgt noch € 11.043.000,00
Begründung:
Eine
Personalmehrung um 8,5 Stellen ist in der heutigen Zeit den Ärzten „an der
Basis“ nicht vermittelbar. Ausgenommen davon sind jedoch die Stellen, die einen
direkten „Mehrwert“ für die Landesärztekammern bringen, wie z. B. das zentrale
Projektbüro „Elektronischer Arztausweis/HPC“ und „EDV/Informationstechnik“.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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