Müller, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon sehr viel über
die berechtigten Forderungen unserer jüngeren Kolleginnen und Kollegen gehört.
Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Teilaspekt richten, den der Kollege Hoppe
dankenswerterweise bereits angesprochen hat, nämlich auf die Altersgrenze von
55 Jahren. Das ist ein Teilaspekt, der nach wie vor eine Problemgruppe der
älteren Ärzte besonders tangiert.
Ich habe einige Jahre als Ombudsmann der Ärztekammer
Westfalen-Lippe für Arbeitsplatzfragen fungiert. Nachdem aus der Ärzteschwemme
ein Ärztemangel wurde, blieb im Wesentlichen eine Problemgruppe übrig, nämlich
ältere
Oberärzte, die bei einem Chef- oder Trägerwechsel plötzlich nicht mehr ins
Konzept passten. Diese Gruppe ist in der Vergangenheit oft in die niedergelassene
Praxis ausgewichen, weil sie am meisten über Spezialkenntnisse verfügt.
Das kann sie heute nicht mehr ohne weiteres, höchstens als
angestellter Arzt in einem MVZ, in einer Praxis oder an anderer Stelle in einem
Krankenhaus. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass ältere Ärzte als
Angestellte in einem MVZ einen Kassenarztsitz bekommen können, aber nicht
freiberuflich in gleichberechtigter Position beispielsweise in einer
Gemeinschaftspraxis arbeiten dürfen. Das halte ich für einen unhaltbaren
Zustand, der nicht mehr akzeptabel ist. Er ist auch nicht mit dem Ärztemangel
in Übereinstimmung zu bringen. Wir haben Versorgungsprobleme.
Deshalb erhebe ich hier mit Nachdruck die Forderung, dass man
dem, was im Antrag I-3 des Vorstands steht, in der Diskussion Nachdruck
verleiht. Diese Grenze von 55 Jahren muss sofort ersatzlos gestrichen werden.
Ich fordere die rote Karte für diese Regelung!
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Müller. - Als nächster Redner bitte Herr Michaelis aus Thüringen.
|