TOP I: Patientenversorgung in Deutschland - Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung

1. Tag: Dienstag, 23. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Müller, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon sehr viel über die berechtigten Forderungen unserer jüngeren Kolleginnen und Kollegen gehört. Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Teilaspekt richten, den der Kollege Hoppe dankenswerterweise bereits angesprochen hat, nämlich auf die Altersgrenze von 55 Jahren. Das ist ein Teilaspekt, der nach wie vor eine Problemgruppe der älteren Ärzte besonders tangiert.

Ich habe einige Jahre als Ombudsmann der Ärztekammer Westfalen-Lippe für Arbeitsplatzfragen fungiert. Nachdem aus der Ärzteschwemme ein Ärztemangel wurde, blieb im Wesentlichen eine Problemgruppe übrig, nämlich ältere
Oberärzte, die bei einem Chef- oder Trägerwechsel plötzlich nicht mehr ins Konzept passten. Diese Gruppe ist in der Vergangenheit oft in die niedergelassene Praxis ausgewichen, weil sie am meisten über Spezialkenntnisse verfügt.

Das kann sie heute nicht mehr ohne weiteres, höchstens als angestellter Arzt in einem MVZ, in einer Praxis oder an anderer Stelle in einem Krankenhaus. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass ältere Ärzte als Angestellte in einem MVZ einen Kassenarztsitz bekommen können, aber nicht freiberuflich in gleichberechtigter Position beispielsweise in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten dürfen. Das halte ich für einen unhaltbaren Zustand, der nicht mehr akzeptabel ist. Er ist auch nicht mit dem Ärztemangel in Übereinstimmung zu bringen. Wir haben Versorgungsprobleme.

Deshalb erhebe ich hier mit Nachdruck die Forderung, dass man dem, was im Antrag I-3 des Vorstands steht, in der Diskussion Nachdruck verleiht. Diese Grenze von 55 Jahren muss sofort ersatzlos gestrichen werden. Ich fordere die rote Karte für diese Regelung!

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Müller. - Als nächster Redner bitte Herr Michaelis aus Thüringen.

© 2006, Bundesärztekammer.