San.-Rat Dr. Gadomski, Vorstand der
Bundesärztekammer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich zum
Antrag I-5 äußern. Bisher war es so, dass die Ärzteschaft immer nur die
Eckpunkte formuliert hat, wie eine Finanzierung der Patientenversorgung
aussehen soll. Eigene Finanzierungskonzepte hat sie bisher deshalb auch nie
vorgelegt. Zuletzt wurden Eckpunkte vor zwei Jahren formuliert.
Sich zu früh festzulegen, kann für uns nur negative Folgen
haben. Die Versicherungspflicht für alle Bürger läuft im Endeffekt auf eine
einheitliche Grundabsicherung hinaus. Zusätzlich ist dann nur noch eine private
Absicherung möglich.
Im Übrigen widerspricht der Antrag dem von uns geforderten
gegliederten System. Gerade aufgrund des Wettbewerbs der Versicherungssysteme
ist bisher die Qualität der Versorgung gesichert worden.
Aus diesem Grunde meine ich, dass dieses Thema, das in dem
Antrag I-5 behandelt wird, sehr genau in unseren Gremien diskutiert werden
muss. Der Antrag widerspricht im Übrigen dem vom Vorstand vorgelegten
Leitantrag. Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, diesen Antrag formal an
den Vorstand zu überweisen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Gadomski. - Der nächste Redner ist Herr Montgomery aus Hamburg. Bitte
schön.
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