Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer:
Lieber Monti, ich finde ganz Klasse, was mit dem Antrag I-5 gedacht ist. Ich
finde es auch richtig, dass wir manchmal vorausdenken müssen. Auch skizzenhafte
Darstellungen sind manchmal erlaubt. Aber hier besteht, glaube ich, die große
Gefahr, dass wir uns selbst ins Knie schießen, wenn wir diesem Antrag
zustimmen.
Es geht darum, dass wir nicht im Vorfeld der Diskussion um
eine Reform der Krankenversicherung unser derzeitiges System ad absurdum
führen. Wir müssen ganz klar für das zweigegliederte Versicherungssystem sein.
Wir dürfen den Bestandsschutz der Krankenhäuser, die über die GOÄ stark
subventioniert werden, und der Praxen, die hinsichtlich ihrer
Finanzierungsmöglichkeiten sehr stark von der GOÄ abhängig sind, nicht gegen
etwas eintauschen, was wir nicht wissen. Es gibt noch viel zu viele offene
Fragen, beispielsweise was die Beihilfe oder die Rücklagen von vielen
Milliarden Euro angeht.
Mir wäre es sehr lieb, wenn wir diesen Satz aus dem Antrag
streichen könnten. Ansonsten ist der Antrag sehr gut und sehr verständlich. Wir
wollen uns in die Reform der Krankenversicherungssysteme einbringen. Warum
schreiben wir nicht einfach, dass der Deutsche Ärztetag fordert, dass wir bei
der Umgestaltung der Krankenversicherungssysteme mehr Mitspracherecht erhalten
wollen? Wenn wir diese skizzenhafte Darstellung so stehen lassen, sind dem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet. Falls diese Änderung nicht erfolgt, bitte ich Sie, den
Antrag gegebenenfalls an den Vorstand zu überweisen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr,
Herr Windhorst. - Der nächste Redner ist Herr Henke.
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