TOP I: Patientenversorgung in Deutschland - Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung

1. Tag: Dienstag, 23. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil auch ich auf diesem Antrag I-5 als Antragsteller stehe. Herr Montgomery hat bereits auf der Hauptversammlung des Marburger Bundes die Delegierten darauf hingewiesen, dass ich den Antrag inhaltlich in wesentlichen Passagen etwas anders formuliert hätte, wenn es allein nach mir gegangen wäre. Dieser Antrag ist ja das Ergebnis einer Bundesvorstandstagung des Marburger Bundes. Er ist dann als dieses Ergebnis auf die Hauptversammlung unseres Bundesverbandes getragen worden und dort von den Delegierten nach einer längeren Debatte angenommen worden, weil man gesagt hat: Es ist ganz schlecht, wenn wir in dieser Debatte abstinent bleiben.

Ich persönlich hätte eher von einer Absicherungspflicht für alle Bürger als von einer Versicherungspflicht gesprochen. Das liegt daran, dass ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man - auch in mehreren Schritten - das Alimentationsprinzip, das der Staat verfassungsrechtlich für die Beamten verankert hat, in ein Versicherungssystem transponieren soll. Das würde bedeuten, dass der Staat die Versicherungsbeiträge in derselben Zeit aufbringen müsste, in der er aus seiner Alimentationspflicht heraus den Pensionären gegenüber deren Leistungen finanzieren muss. Er wird ja keine Versicherung finden, die das Risiko hinsichtlich dieser Beamten übernimmt, es sei denn, man würde exorbitante Beiträge wie bei einer Altersrückstellung zahlen. Das scheint mir relativ schwierig zu sein.

Das zweite Problem hat Herr Professor Hoppe bereits angesprochen: Überall dort, wo Steuermittel ins Spiel kommen, muss man die Frage nach der Nachhaltigkeit und der Verlässlichkeit stellen. Steuermittel sind eben sehr volatil. Die Politik kann jährlich beschließen, dass diese Steuermittel anderen Zwecken zugeführt werden. Das ist allerdings auch ein starkes Argument dafür, mit Altersrückstellungen zu operieren, für die hier ja plädiert wird.

Der dritte Punkt betrifft die Tatsache, dass wir, was die kritisierte Passage angeht, keinen Detailplan haben, keine Roadmap, wie man das Ziel erreichen kann. Deswegen kann das Ergebnis je nachdem, wie man es gestaltet, sehr unterschiedlich aussehen. Es ist im Grunde genommen der Auftakt zu einer Diskussion, die man dann führen müsste. Dabei wird eine große Rolle spielen, welche Kalkulationsregeln man den Versicherungen vorschreibt und welche Kalkulationsregeln man ihnen überlässt. Davon hängt am Ende ab, in welche Versicherung sich wer eingliedert.

Ich will nur signalisieren: Es wäre durchaus mit meinen Vorstellungen vereinbar, wenn man diesen Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiese. Ich finde, das wäre keine schlechte Behandlung des Antrags. Dafür spreche ich mich aus.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Rudolf Henke. - Der nächste Redner ist Herr Dr. Zollner aus Baden-Württemberg. Bitte schön.

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