Dr. Bunte, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe als jemand, der nicht in der Psychiatrie
arbeitet, aber die Psychotherapie aus der Sicht eines Gesundheitsamts natürlich
gut im Blickfeld hat, eine ganz große Bitte an Sie. Ich fand es sehr gut, dass
Professor Sartorius uns alle angesprochen und die besondere Verantwortung des
medizinischen Personals für Menschen mit psychischen Erkrankungen betont hat.
Ich begrüße sehr den Entschließungsantrag der Bundesärztekammer, der ja die
klare Aufforderung enthält, den besonderen Bedürfnissen der psychisch kranken
Menschen Rechnung zu tragen, und unter anderem auch den Hinweis enthält, dass
zusätzliche Mittel für die Versorgung eingestellt werden sollen.
Ich bitte Sie herzlich, den Änderungsantrag I-1 a zu
diesem Entschließungsantrag abzulehnen, und zwar aus folgendem Grund. Wir haben
aus der Sicht der praktizierenden Psychiater gehört, wie schwierig es für
psychisch kranke Menschen ist, weil sie in vieler Hinsicht - im Berufsleben, im
Familienleben, aber auch wenn sie mit unserem Versorgungssystem in Kontakt
kommen - stigmatisiert und diskriminiert werden.
Was spricht dagegen, das, was im Antrag des Vorstands steht,
beizubehalten, nämlich dass die zusätzlichen Mittel im Rahmen oder außerhalb
der Gesamtvergütung bestehen bleiben? Wenn wir sie nur außerhalb der Gesamtvergütung
haben, stelle ich mir die Frage, ob dann die psychisch kranken Menschen noch
gleichgestellt sind. Ich meine, darüber sollten wir nachdenken.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Kollegin Bunte. - Jetzt bitte Herr Kollege Massing aus
Westfalen-Lippe.
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