Dr. Köhne, Nordrhein: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Die Stigmatisierung der Patienten wird auch durch die
diagnosebasierten Abrechnungssysteme extrem verstärkt. Das ist ein neuer
Aspekt, den ich in die Diskussion einbringen möchte. Es werden Diagnosen
gesammelt, auch entsprechende psychische Diagnosen. Derzeit kann eine Kodierung
dieser Diagnosen dazu führen, dass man bei der entsprechenden Erkrankung eine
deutlich höhere Vergütung erhält. Dies ist unter dem Aspekt des
Arzt-Patient-Verhältnisses gefährlich. Dem aufgeklärten Patienten ist klar,
dass durch den Datensammelwahn der Krankenkassen diese Diagnosen aktenkundig
sind. Wenn sich ein solcher Patient irgendwann einmal in Bereichen versichern
möchte, in denen Gesundheitsprüfungen vorgesehen sind, wird er, wenn
entsprechende Diagnosen aus dem Kapitel des ICD-10 aktenkundig sind, extreme
Schwierigkeiten haben, überhaupt zu einem Abschluss zu kommen. Wenn er es
schafft, dann muss er extreme Zuschläge bezahlen.
Der aufgeklärte Patient täte sich schwer, dem Krankenhausarzt
oder dem niedergelassenen Arzt gegenüber Andeutungen in Richtung einer
psychiatrischen oder psychischen Störung zu machen. Er muss ja befürchten, dass
diese Störung der Krankenkasse mitgeteilt wird. Eventuell wird bei späteren
Anfragen ein Versicherungsschutz unmöglich.
Man muss dem Patienten die Chance geben, sich dem Arzt zu
offenbaren, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Meines Erachtens ist dies nur
dann möglich, wenn man festlegt, dass Diagnosen aus dem Bereich der
psychiatrischen Erkrankungen nur dann im Vergütungssystem als Nebendiagnosen
berücksichtigt werden dürfen, wenn diese Diagnosen durch Ärzte mit
entsprechenden Qualifikationen gesichert wurden. Um dies in die Öffentlichkeit
zu tragen, habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt, der demnächst
umgedruckt wird. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Köhne. - Als nächster Redner bitte Herr Lorenzen aus Baden-Württemberg.
|