Dr. Lipp, Sachsen: Liebe Kolleginnen und liebe
Kollegen! Die Psychotherapeuten stehen überhaupt nicht zur Disposition.
Trotzdem ist aus meiner Sicht darauf hinzuweisen, dass es hier ein enormes
Missbrauchspotenzial gibt. Ich habe das Gefühl, dass heute jeder, der der
vermeintlichen Norm nicht entspricht, der dreimal durch die Prüfung fällt oder
zweimal seine Freundin verliert, zum psychisch Kranken gemacht wird und einen
Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung erhebt.
Ich bitte Sie dringend, den Antrag 21 von Herrn Professor Bach
zu unterstützen, wonach es zu einer scharfen Abgrenzung zwischen alltäglichen
Befindlichkeitsstörungen und psychischen Krankheiten kommen soll. Manchmal habe
ich den Eindruck, dass ich viele Patienten davor bewahren muss, wegen
Banalitäten zum Psychotherapeuten zu laufen, weil dann plötzlich eine
psychotherapeutische Anamnese entsteht, wo die Patienten abhängig werden und
meinen, man müsse bei jeder Sache, mit der man nicht zurechtkommt, zum
Psychotherapeuten gehen. Auch das hat etwas mit Stigmatisierung zu tun.
In vielen Kreisen ist es eine Modeerkrankung geworden. Jede
Befindlichkeitsstörung wird psychotherapeutisch untermauert. Auch das darf
nicht passieren.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Lipp. - Nun bitte Frau Kollegin Haus aus Nordrhein.
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