Dr. Loesch, Brandenburg: Sehr geehrte Frau
Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ich spreche hier als Vorsitzender des Ausschusses Psychosoziale
Versorgung der Landesärztekammer Brandenburg. Das erwähne ich deshalb, weil ich
vom Sinn einer derartigen Ausschussarbeit sehr überzeugt bin und mir wünsche,
mit vielen solcher Ausschüsse anderer Landesärztekammern zu kommunizieren. Aber
dazu müssen diese erst einmal existieren.
Ich bin über die heutige Tagesordnung sehr froh und bedanke
mich beim Vorstand sehr dafür. Ich bedanke mich ganz besonders bei Frau
Kollegin Dr. Bühren. Ich empfinde den heutigen Tag so, als hätten 30 Jahre
eigener intensiver Arbeit - zusammen mit vielen anderen - in Richtung der
angesprochenen Thematik nun dazu geführt, dass wenigstens vonseiten der
Ärzteschaft die basale Bedeutung von Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatischer Medizin anerkannt wird. Das macht Spaß, sich auf dieser Basis
weiter zu engagieren.
Ich spreche jetzt zum Antrag II-13, der sich auf den
Vorstandsantrag II-2 bezieht, und zwar auf den vierten Punkt auf Seite 4. Das
Zitat bezüglich der 40-Prozent-Regelung wurde bereits vorgetragen; deshalb kann
ich es mir sparen. Leider haben sich in den Antrag 13 zwei Fehler
eingeschlichen. Im ersten Absatz ist in der vorletzten Zeile das Wort
"grundsätzlich" zu streichen. Der letzte Absatz soll folgendermaßen beginnen:
Ausdrücklich soll nicht die grundsätzliche Kompetenz Psychologischer
Psychotherapeuten angezweifelt werden .
Nun noch ein paar Worte zur 40-Prozent-Regelung. Es ist
logisch, dass freie Vertragsarztsitze aus Versorgungsgründen irgendwann besetzt
werden müssen. Ich glaube nicht, dass wir das Jahr 2009 mit der Besetzung
verhindern können, denn Versorgung ist nötig. Wenn das der bedauerlichen
aktuellen Realität entsprechend durch Ärzte nicht möglich ist, dann eben durch
Psychologische Psychotherapeuten, aber mit dem Vorbehalt, dass es Arztsitze
bleiben müssen. Diese Plätze sollten für eine spätere Nachbesetzung wieder für
ärztliche Psychotherapeuten zur Verfügung stehen, gleichgültig ob das 2009,
2010 oder 2011 geschieht. Ich denke, auch im Jahre 2011 werden wir nicht in der
Lage sein, alle Plätze durch Ärzte - ob nun durch Ärzte für Psychiatrie und
Psychotherapie oder durch Ärzte mit kompletten Zusatzbezeichnungen - zu
besetzen.
Durch das Psychotherapeutengesetz werden Psychologische
Psychotherapeuten zu Recht als Heilberufler anerkannt. Es kann aber nicht
richtig sein, dass daraus de facto eine Gefährdung der ärztlichen
Psychotherapie entsteht. Die Psychotherapie hat für uns durch
naturwissenschaftliche Erkenntnisse geprägte Ärzte auch eine meist unbewusste
Distanzierung erzeugt. Eigentlich wollen viele gar nicht so recht damit zu tun haben.
Wir überlassen dieses Feld auch gern einmal den anderen.
Ich weiß ganz genau, wovon ich rede, denn ich habe in 34
Jahren einen für mich schönen, aber auch sehr schmerzhaften Erkenntnis- und
Entwicklungsprozess vom früher einmal hemdsärmeligen Allgemeinmediziner zum
speziellen Psychosomatiker, der sich mit großer Freude hauptsächlich mit der
psychotherapeutischen Betreuung körperlich Schwerkranker befasst, durchlaufen
und durchlitten. Doch in einer Situation wie der gegenwärtigen ist es nicht angebracht,
zuzuschauen und den anderen das Feld zu überlassen. Psychoanalyse und
psychosomatische Medizin durch Ärzte, ärztliche Psychotherapie, psychiatrische
Psychotherapie sind auch im niedergelassenen Bereich notwendig, fruchtbar,
bereichernd, effektiv und erhaltenswert. Sorgen wir uns um diese Erhaltung und
verhindern wir die gewollte oder ungewollte - Letzteres glaube ich allerdings
nicht - Fehlsteuerung durch die Politik.
Ich bitte Sie sehr, meinem Antrag zuzustimmen.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr
Loesch. - Es geht weiter mit Frau Künanz.
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