Prof. Dr. habil. Bach, Sachsen: Frau
Vizepräsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Die Thematik, über die wir
die ganze Zeit sprechen, hat die Qualifizierung der Ärzte in Psychotherapie und
psychosomatischer Behandlung in den Mittelpunkt gerückt. Ich möchte - das haben
einige vor mir bereits angedeutet - einen berufspolitischen Aspekt ins Spiel
bringen, nämlich die Tatsache, dass wir beobachten müssen, dass es eine
zunehmende Entärztlichung medizinischen Handelns gibt, die dazu führt, dass
andere Berufsgruppen bis in die Verordnung von Medikamenten und die
Krankschreibung hinein Ansprüche stellen zu können meinen. Der Arztberuf wird
in seiner Funktion zunehmend eingeschränkt, weil wir zugegebenermaßen ein zu
großes Problem mit der Behandlung psychisch Kranker haben.
Es ist auch ein großes berufspolitisches Problem. Deshalb bin
ich der Meinung, dass die Idee, eine Ständige Konferenz zu schaffen, nicht
schlecht ist; nicht wegen der Fort- und Weiterbildung - das bekommen wir auch
so in den Griff -, sondern wegen der berufspolitischen Grenzziehungen, um die
es geht, und wegen der Fragen hinsichtlich der Spannungsverhältnisse, die sich
naturgemäß zwischen unterschiedlichen Berufen, die auf dem Psychofeld arbeiten,
ergeben.
(Beifall)
Wir haben es mit einem zweiten Problem zu tun, nämlich der
Tatsache, dass wir eine Verschiebung des Krankheitsbegriffs immer mehr ins
Gesunde hinein beobachten müssen, wodurch sich natürlich eine Menge
Tätigkeitsfelder mit relativ gefahrlosem Handeln ergeben.
Der Begriff "Depression" ist sehr fließend. Im Referat von
Frau Bühren war er allerdings wohldefiniert, klar und eindeutig. Unter
"Depression" werden leichte Störungen der allgemeinen Gemütslage ebenso
verstanden wie schwere Erkrankungen. Auch hier sind Grenzziehungen
erforderlich. Deshalb habe ich in meinem Antrag II-21 gefordert, dass wir
Standards für die psychotherapeutische Behandlung und Indikationsstellung
benötigen, die vorwiegend jene Kranken in den Mittelpunkt rücken, die bisher an
der Psychotherapie im engeren Sinne - wohlgemerkt im ambulanten Bereich - eher
wenig partizipieren. Das sind die Kerngruppen psychiatrischer Erkrankungen: die
Psychosen, die Suchtkrankheiten, die schweren Persönlichkeitsstörungen, die
hirnorganischen Erkrankungen usw. In diese Richtung geht mein Antrag.
In der Begründung - nicht im Antrag - heißt es vielleicht
etwas locker vom Hocker, dass man Erwägungen hinsichtlich einer Zuzahlung wie
bei anderen somatischen Behandlungen auch anstellen könne. Ich bitte Sie, das
als reine Erwägung, die in aller Vorsicht angestellt worden ist, zu betrachten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Wir danken Ihnen,
Herr Professor Bach. - Als nächster Redner folgt mein niedersächsischer Kollege
Herr Voigt.
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