Dr. Groß, Nordrhein: Frau Vizepräsidentin! Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte primär zu zwei Anträgen Stellung
nehmen. Zum einen müssen wir nach außen hin eine Klärung des Begriffs
herbeiführen. Im Gegensatz zu den Psychologischen Psychotherapeuten müssen die
ärztlichen Psychotherapeuten entsprechend vertreten werden. Dies gilt für
Verträge, dies gilt für Vereinbarungen, dies gilt insbesondere für Gesetze. Dies
gilt natürlich auch für Bezeichnungen. Ich finde den Begriff
"Psychotherapeutenkammer" sehr verwirrend. Gäbe es Psychotherapeutenkammern,
müsste ich zwischen Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer wählen können. Das
kann draußen niemand verstehen; das verstehen ja nicht einmal viele Kolleginnen
und Kollegen, die immer wieder auf die Überweisung "Psychologe" schreiben, wenn
sie an mich überweisen wollen. Ich bin Ärztin und möchte es auch gern bleiben.
Ich bin ärztliche Psychotherapeutin.
Es gibt diesen Begriff des ärztlichen Psychotherapeuten
offiziell nicht. Deshalb habe ich den Antrag 25 gestellt, dass in die
Weiterbildungsordnung aufgenommen wird, dass es den Begriff "ärztlicher
Psychotherapeut" gibt, damit dieser Begriff geschützt wird.
Ich muss zusätzlich noch etwas zum Antrag 9 sagen. Ich finde
sehr wohl, dass wir in der Bundesärztekammer eine entsprechende Vertretung
haben müssen, denn es gibt auf keinem anderen Gebiet eine professionelle
"Gegenkammer", wie wir sie in der Psychotherapeutenkammer haben. Ich finde,
dieser Antrag ist gerechtfertigt. Ich bitte um Unterstützung.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Frau
Groß. - Jetzt Frau Dr. Rothe-Kirchberger.
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