Dr. Roth-Sackenheim, Rheinland-Pfalz: Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz einige Bemerkungen zu ein paar
Anträgen machen. Ich komme zunächst zum Antrag II-9. Ich bin sehr für die
Einrichtung eines Gremiums für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte
bei der Bundesärztekammer. Eine Vorrednerin hat den Ausdruck "Gegenkammer"
geprägt. Ich denke, hier handelt es sich um etwas anderes. Ein solches Gremium
ist doch sehr zu unterstützen. Vielleicht kann man sich mit einer
Vorstandsüberweisung behelfen.
Ich möchte kurz noch etwas zu den Anträgen II-18 bis II-20
sagen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Die Fort- und Weiterbildung
für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in den psychosomatischen
Fachgebieten ist Bestandteil des Antrags II-2. Es geht nicht nur um die
Verbesserung der psychosomatischen Kompetenzen, sondern auch um die Verbesserung
der psychiatrischen und psychotherapeutischen Kompetenzen.
Für den Antrag II-20 gilt dasselbe. Zum Antrag 21 von Herrn
Professor Bach möchte ich sagen: Die Psychotherapierichtlinien, die der
Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat und im Moment überarbeitet, legen
genau fest, welche Diagnosen mit der Richtlinienpsychotherapie behandelt werden
können. Alltägliche Befindlichkeitsstörungen gehören nicht dazu. Sie gehören
auch nicht zum Behandlungsspektrum der Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie.
Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. - Als
nächster Redner Herr Dr. Kaplan aus Bayern.
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