TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Roth-Sackenheim, Rheinland-Pfalz: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz einige Bemerkungen zu ein paar Anträgen machen. Ich komme zunächst zum Antrag II-9. Ich bin sehr für die Einrichtung eines Gremiums für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte bei der Bundesärztekammer. Eine Vorrednerin hat den Ausdruck "Gegenkammer" geprägt. Ich denke, hier handelt es sich um etwas anderes. Ein solches Gremium ist doch sehr zu unterstützen. Vielleicht kann man sich mit einer Vorstandsüberweisung behelfen.

Ich möchte kurz noch etwas zu den Anträgen II-18 bis II-20 sagen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Die Fort- und Weiterbildung für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in den psychosomatischen Fachgebieten ist Bestandteil des Antrags II-2. Es geht nicht nur um die Verbesserung der psychosomatischen Kompetenzen, sondern auch um die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Kompetenzen.

Für den Antrag II-20 gilt dasselbe. Zum Antrag 21 von Herrn Professor Bach möchte ich sagen: Die Psychotherapierichtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat und im Moment überarbeitet, legen genau fest, welche Diagnosen mit der Richtlinienpsychotherapie behandelt werden können. Alltägliche Befindlichkeitsstörungen gehören nicht dazu. Sie gehören auch nicht zum Behandlungsspektrum der Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. - Als nächster Redner Herr Dr. Kaplan aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.