Prof. Dr. Krause-Girth, Hessen: Auch ich stimme
dem Antrag II-5 zu. Ich denke, der Antrag II-5 a könnte die Kooperation mit den
Psychologischen Psychotherapeuten eher verbessern. Als Beiratsvorsitzende in
Hessen habe ich zu erkennen gelernt, wann man die psychologischen Kollegen
verletzt. Wenn in einem Antrag von nicht qualifizierten Psychologischen
Psychotherapeuten die Rede ist, dann sät man böses Blut. Das ist überhaupt
nicht nötig, um das Anliegen des Antrags, das ich völlig unterstütze, deutlich
zu machen.
Es geht natürlich um das Primat der ärztlichen Versorgung. Die
Arbeit kann ja auch gar nicht von Psychologen geleistet werden; das ist gar
keine Frage. Meines Erachtens streicht man inhaltlich nichts ab, wenn man böses
Blut vermeidet.
Ich schlage vor, auch an anderen Stellen die psychologischen
Kolleginnen und Kollegen nicht zu provozieren. Ich finde die Formulierung im
Vorstandsantrag, dass eine Anstellung von Ärzten bei Psychologen nicht möglich
sein sollte, auch einen Punkt, bei dem sich psychologische Kollegen verletzt
fühlen können. Sie könnten aus dieser Formulierung lesen: Die Ärzte wollen
immer bestimmen und immer die Führungsposition haben. Warum können nicht auch
wir einmal an bestimmten Stellen eine Führungsposition einnehmen?
Wenn man das streicht, nimmt man inhaltlich nichts weg. Im
Antrag 2 d wird ein guter Vorschlag gemacht, wie das inhaltliche Anliegen auf
eine, wie ich finde, sehr viel kompromisshaftere und bessere Art zum Ausdruck
gebracht werden kann. Ich will den Antragstext aus Zeitgründen jetzt nicht
vorlesen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Auch Ihnen Dank. -
Der nächste Redner ist Herr Dr. Heister aus Nordrhein.
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