Dr. Zimmermann, Niedersachsen: Frau
Vizepräsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen
23 und 23 a. Wenn man den Antrag 23 liest, denkt man zunächst: Ist doch
klar. Es geht darum, dass wir viele Häuser der Grund- und Regelversorgung
haben, in denen es durchaus Patienten mit psychiatrischen Diagnoseziffern
innerhalb von beispielsweise internistischen Krankheitsbildern gibt. Wenn wir
fordern, dass wir regelmäßig einen Psychiater hinzuziehen müssen, den es
zurzeit nicht immer in adäquater Nähe gibt, insbesondere bei der Akutversorgung
von Patienten, dann geraten wir hier in Versorgungsnotstände.
Andererseits kann es nicht sein, dass in diesen Häusern die
Vergütung über eine Nichtkodierung - nichts anderes steht ja in diesem Antrag -
entzogen wird. Das geht nicht. Dann muss man sagen, dass dasselbe in der
ambulanten Praxis gilt. Dann muss jeder Allgemeinmediziner oder jeder
hausärztlich tätige Internist, der eine solche Diagnose stellt und auch zur
Abrechnung bringt, letztendlich ein Fachkonsil mit einem entsprechenden
Psychiater oder einem Vertreter anderer P-Fächer hinzuziehen.
Ich bitte also darum, die Anträge 23 und 23 a abzulehnen. Wenn
Ihnen das zu schwer fällt, überweisen Sie diese Anträge bitte an den Vorstand.
So jedenfalls kann es nicht gehen.
Danke.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr
Zimmermann. - Es folgt Herr Veelken aus Berlin.
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