TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Zimmermann, Niedersachsen: Frau Vizepräsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen 23 und 23 a. Wenn man den Antrag 23 liest, denkt man zunächst: Ist doch klar. Es geht darum, dass wir viele Häuser der Grund- und Regelversorgung haben, in denen es durchaus Patienten mit psychiatrischen Diagnoseziffern innerhalb von beispielsweise internistischen Krankheitsbildern gibt. Wenn wir fordern, dass wir regelmäßig einen Psychiater hinzuziehen müssen, den es zurzeit nicht immer in adäquater Nähe gibt, insbesondere bei der Akutversorgung von Patienten, dann geraten wir hier in Versorgungsnotstände.

Andererseits kann es nicht sein, dass in diesen Häusern die Vergütung über eine Nichtkodierung - nichts anderes steht ja in diesem Antrag - entzogen wird. Das geht nicht. Dann muss man sagen, dass dasselbe in der ambulanten Praxis gilt. Dann muss jeder Allgemeinmediziner oder jeder hausärztlich tätige Internist, der eine solche Diagnose stellt und auch zur Abrechnung bringt, letztendlich ein Fachkonsil mit einem entsprechenden Psychiater oder einem Vertreter anderer P-Fächer hinzuziehen.

Ich bitte also darum, die Anträge 23 und 23 a abzulehnen. Wenn Ihnen das zu schwer fällt, überweisen Sie diese Anträge bitte an den Vorstand. So jedenfalls kann es nicht gehen.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Zimmermann. - Es folgt Herr Veelken aus Berlin.

© 2006, Bundesärztekammer.