Bodendieck, Sachsen: Herr Kollege, diese Ständige
Konferenz gibt es bereits. Dieser Diskussion müssen wir uns jetzt nicht
aussetzen.
Ich möchte Sie in zweierlei Hinsicht auf den
Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer hinweisen. Das ist
zwar ein Selbstgänger, aber Herr Kollege Montgomery hat darauf hingewiesen,
dass wir uns im europäischen Bereich, aber auch quasi in unserem häuslichen
Bereich viel mehr engagieren und unsere Chancen nutzen sollten, auf die
entsprechenden Politiker einzuwirken, jene Dinge, welche die Ständige Konferenz
"Europäische Angelegenheiten" vorgeschlagen hat und die umgesetzt werden
müssen, auf politischer Ebene zu forcieren.
Das Problem, das Herr Kollege Voigt in seinem Antrag
dargestellt hat, dass ein Arzt, dessen Approbation in einem Mitgliedsland
widerrufen wurde, nicht weiterhin in diesem Mitgliedstaat als Arzt tätig werden
kann, ist tatsächlich vorhanden. Wir werden mit der
Berufsanerkennungsrichtlinie und der gewiss folgenden Dienstleistungsrichtlinie
für den Gesundheitssektor sicherlich noch viel mehr Probleme bekommen. Wir
haben hier in Deutschland eine Berufsordnung. Sie ist nicht in allen Punkten
kongruent mit den Vorstellungen über den Arztberuf in anderen europäischen
Ländern. Das habe ich selber feststellen müssen.
Solche Probleme werden insbesondere jene Bereiche zu spüren
bekommen, die mit der Situation in Nachbarländern konfrontiert werden. Diese
Konfrontation mit den Nachbarländern und die möglichen Konsequenzen einer
Tätigkeit in einem Nachbarland sind im Vorstandsantrag unter Punkt VIII aufgeführt.
Man sollte entsprechende Anstrengungen unternehmen, wo es noch keine Absprachen
wie in den so genannten Euregios gibt. Wir in Sachsen haben das Problem ganz
besonders in der Region Löbau/Zittau und in den dort angrenzenden Gebieten zu
Polen und Tschechien hinsichtlich der Durchführung von Rettungsdiensten. Wir
hatten das Problem, dass eine Kollegin wegen unterlassener Hilfeleistung in
Polen verurteilt wurde und dann freigesprochen wurde. Das kann nicht sein.
Unsere Bevölkerung reist ins Ausland, auch Ärzte reisen ins Ausland und kommen
im Grenzbereich in den Konflikt, Hilfe leisten zu müssen, es aber aufgrund
fehlender zwischenstaatlicher Abkommen nicht zu dürfen.
Die Regierungen sind derzeit nicht in der Lage, entsprechende
Abkommen zu treffen. Es herrscht relative Funkstille, was diesen Bereich
anlangt. Es gibt Lösungen in dieser Hinsicht. Ich rufe Sie auf: Unterstützen
Sie diesen Antrag und wirken Sie in Ihrem Bereich darauf hin, dass die Politik
entsprechende zwischenstaatliche Abkommen abschließt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Herr
Kollege Bodendieck. - Jetzt Frau Collega Birgit Löber-Kraemer aus Nordrhein.
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