Dr. Koch, Referent: Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Ihnen in den
nächsten Minuten einige Punkte zum Sachstandsbericht vorstellen und kurz auf
den Antrag eingehen, den Sie zum Tagesordnungspunkt IV vor sich liegen haben.
Im Zusammenhang mit dem
Sachstandsbericht mit der Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in den
Landesärztekammern kann ich Ihnen etwas sehr Erfreuliches berichten. Mit Datum
vom 1. Mai 2006 ist in allen Ländern die (Muster-)Weiterbildungsordnung sowohl
von den Kammern beschlossen als auch von den Aufsichtsbehörden genehmigt und
damit in Deutschland allgemein gültiges Weiterbildungsrecht.
Wenn man berücksichtigt, dass in den vergangenen Jahrzehnten
die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Ländern teilweise sehr
zeitverzögert erfolgte, finde ich es ganz toll, dass in dieser kurzen Zeit seit
dem Beschluss des Deutschen Ärztetages in allen Ländern die (Muster-)Weiterbildungsordnung
in gültiges Landesrecht umgesetzt worden ist. Ich denke, das zeigt, dass wir in
der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln, auch wenn wir ein zweistufiges
Verfahren - Deutscher Ärztetag und die Vertreterversammlungen der
Landesärztekammern - haben. Natürlich könnte es in manchen Punkten noch ein
bisschen besser sein.
Ich komme damit zum zweiten Punkt meines Sachstandsberichts.
Sie wissen, dass wir in einigen Kammern eine gewisse Ergänzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
haben. Das betrifft das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Das führt immer wieder dazu, dass die Situation
nicht in jeder Kammer gleich ist, sodass sich die Europäische Kommission immer
wieder einmal an uns wendet und Nachfragen hat. In der Generaldirektion "Binnenmarkt
und Dienstleistungen", "Abteilung Wissensbestimmte Wirtschaft" und im Referat
"Reglementierte Berufe", das für uns letztendlich zuständig ist, hat die
Leitung gewechselt. Die neue Chefin des Referats "Reglementierte Berufe" hat
wieder einmal ein Schreiben über das BMG an uns geschickt, das drei Fragen zur
Notifizierung unserer Bezeichnungen in Brüssel enthält. Nachdem es in einigen
Landesärztekammern den Facharzt für Innere Medizin isoliert gibt, in anderen
Landesärztekammern in der Weiterbildungsordnung steht, dass ein von der EU nach
Deutschland Kommender diesen Facharzttitel führen kann, in anderen Landesärztekammern
dazu leider nichts bestimmt ist, gab es wieder einmal eine entsprechende
Nachfrage, die wir über das BMG beantworten werden. Wir hatten das ja alles mit
der Kommission besprochen, es ist notifiziert, es ist abgeglichen. Die Antwort
ist also klar.
Ich denke, manche Kammern
sind von ihren Aufsichtsbehörden dazu befragt worden. Wir haben dazu ja auch
ein Rundschreiben an alle Kammern geschickt.
Zu den Problemen insgesamt
gibt es einen Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer, in diesem Jahr auf
dem Ärztetag und auf dem gesamten politischen Parkett der Weiterbildung keine
weiteren Diskussionen zu den Problemen des Gebiets Innere Medizin und
Allgemeinmedizin zu führen, sondern nur Gespräche auf Arbeitsebene zwischen der
Bundesärztekammer und den entsprechenden Verbänden und Fachgesellschaften zu
führen, um dann auf dem nächsten Deutschen Ärztetag 2007 in Münster dieses
Problem endgültig zum Abschluss zu bringen. Wir werden jetzt also auf der
Arbeitsebene solche Gespräche führen. Ich bin mir nach den ersten Signalen sicher,
dass wir Ihnen im nächsten Jahr einen Lösungsvorschlag vorstellen können, der
dann, was mich sehr freuen würde, von allen Landesärztekammern wieder zu
übernehmen wäre, sodass wir im nächsten Jahr vielleicht eine bundesweite gleich
lautende Weiterbildungsordnung hätten.
Ich möchte jetzt kurz auf
zwei Anträge eingehen, die der 108. Deutsche Ärztetag im vorigen Jahr an den
Vorstand der Bundesärztekammer und damit an die Ständige Konferenz
"Weiterbildung" und an den Ausschuss "Weiterbildung" überwiesen hat. Es geht
zum einen um das Problem Plastische
Operationen. Da war die Frage: Soll es "Plastische und Ästhetische Operationen"
heißen? Soll es für andere Gebiete außer HNO und MKG geöffnet werden? Wir haben
in den verschiedenen Gremien lange darüber diskutiert, wir haben auch
Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt. Wir kamen letztendlich in den
Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Bundesärztekammer zu dem Schluss,
dass wir Ihnen keine Änderung vorschlagen, dass die Zusatzbezeichnung weiterhin
"Plastische Operationen" heißen soll und dass sie weiterhin unverändert nur für
die Gebiete HNO und MKG zugänglich sein soll.
Es hat sich aber in den
Anhörungen herausgestellt, dass es zumindest in zwei weiteren Gebieten, nämlich
in der Dermatologie und in der Augenheilkunde, gewisse Probleme der
entsprechenden Qualifikationen gibt. Wir haben auch hier weitere Gespräche
geführt. Ich bin sicher, dass wir Ihnen im nächsten Jahr auch zu den Themen
Dermatologie und Ophthalmologie einen Vorschlag unterbreiten können, wie hier
eine eventuelle weitere Zusatzweiterbildung ausschauen kann, um die Probleme in
diesen beiden Gebieten zu lösen.
Der zweite Antrag bezog sich
auf die Zusatzweiterbildung "Geriatrie". Hier hat die Ständige Konferenz "Weiterbildung"
beschlossen - das hat der Vorstand der Bundesärztekammer übernommen -, dass die
Etablierung der Geriatrie als Schwerpunkt im Gebiet Innere Medizin, wie es in
den Weiterbildungsordnungen beispielsweise in Brandenburg und Sachsen-Anhalt
erfolgt ist, abgelehnt wird und nicht in die (Muster-)Weiterbildungsordnung übernommen
werden soll. Deswegen werden Sie einen entsprechenden Antrag, dieses gegenüber
der (Muster-)Weiterbildungsordnung zu ändern, von den Weiterbildungsgremien
nicht vorgelegt bekommen.
Weiterhin kann ich Ihnen als
Positivum berichten, dass wir eine ganze Reihe von Kursbüchern fertig gestellt
haben. Sie wissen ja, dass in der Weiterbildungsordnung an verschiedenen
Stellen Kurse vorgeschrieben sind, die entsprechend mit Inhalt ausgefüllt werden
müssen. So sind die Kursbücher für Akupunktur fertig gestellt. Dies war ein
schweres Stück Arbeit, weil es ein nahezu unlösbares Problem ist, 67
Fachgesellschaften unter einen Hut zu bekommen. Wir konnten das Problem nicht
für alle Fachgesellschaften zufrieden stellend lösen, zumindest für vier
Fünftel. Ich denke, wir haben hier ein ganz gutes Ergebnis erzielt. Ich glaube,
Frau Kollegin Güntert kann den Begriff Akupunktur schon fast nicht mehr hören.
Wir haben weiterhin das
Kursbuch für Manuelle Medizin und Chirotherapie fertig gestellt, ebenso das
Kursbuch für Naturheilverfahren, für Homöopathie, für Rehabilitationswesen und
für Sozialmedizin. Derzeit in Arbeit sind noch die Kursbücher für
Balneologie/Physikalische Therapie und für Sportmedizin. Sie werden noch im
Laufe dieses Sommers oder im Frühherbst fertig und dann den Landesärztekammern
zur Übernahme zur Verfügung stehen.
In der neuen
Weiterbildungsordnung ist vorgeschrieben, dass alle Jahre durch den
Weiterbildungsbefugten eine Überprüfung des Wissens stattfindet, und dass das,
was man getan und gelernt hat, entsprechend dokumentiert werden muss. In der
Weiterbildungsordnung wird der Begriff des Logbuchs tunlichst vermieden. Ich
benutze ihn jetzt aber doch. Wir haben nämlich inzwischen den Prototyp eines
solchen Logbuchs erstellt. Wir haben in den Gremien lange darüber diskutiert,
was alles enthalten sein muss, soll oder kann. Die Musterlogbücher für alle
Gebiete werden im Laufe des Sommers ins Internet eingestellt sein, sodass sich
jeder ein solches Logbuch herunterladen und entsprechend ausfüllen kann, auch
am PC ausfüllen kann. Das muss nicht händisch geschehen.
Wir sind allerdings momentan
noch der Meinung, dass jeder sein eigenes Logbuch führt und der
Weiterbildungsbefugte darin auch dokumentiert, dass er die jährlichen Gespräche
geführt hat, und dass wir es nicht elektronisch irgendwo im Nirwana des
Internets stehen haben.
Meine Damen und Herren, nun
noch kurz zum Antrag IV-1 zur Facharztanerkennung "Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie". Es hat sich herausgestellt, dass die
Mussbestimmung, nämlich ein obligates Jahr Weiterbildung absolvieren zu müssen,
sich in den meisten Fällen nicht realisieren lässt. Dies stellt einen solchen
Flaschenhals dar, dass fast kein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie mehr entstehen könnte. Wir haben Ihnen deswegen heute den
Antrag vorgelegt, dass diese Mussbestimmung durch eine Kannbestimmung ersetzt
werden soll. Man muss also nicht mehr in die Pädiatrie gehen, sondern man kann
ein Jahr in die Pädiatrie gehen. Dies geschieht mit Einverständnis und auf
speziellen Wunsch der Kinder- und Jugendpsychiater.
Ich bitte Sie, diesem Antrag
zuzustimmen, um eine Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie sinnvoll und ohne Engpass zu ermöglichen.
Weitere Anträge liegen von
unserer Seite aus heute nicht vor. Wir werden uns darauf einstellen müssen,
dass wir im nächsten Jahr auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster wieder
einen größeren Tagesordnungspunkt "Weiterbildung" haben werden. Worum es dabei
gehen wird, habe ich vorhin bereits erwähnt.
Ich darf mich herzlich für
Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Hellmut Koch.
Es gibt über den Antrag des Vorstands hinaus einen weiteren
Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt, der noch nicht verteilt werden kann.
Dieser Antrag stammt von Herrn Pickerodt. Ich kann ihn schnell vorlesen und er
ist auch schnell zu verstehen:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert alle Landesärztekammern
auf, die in Rostock beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung im Gebiet
Innere und Allgemeinmedizin in ihre Weiterbildungsordnung zu übernehmen.
Ich glaube, der Antragstext ist klar. Das können Sie, wenn Sie
wollen, kommentieren oder auch nicht.
Herr Pickerodt hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr
Pickerodt.
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