Dr. Bolay, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Als Kinder- und Jugendarzt ist es mir unverständlich,
dass dieser Antrag eingebracht wurde, aus der Mussbestimmung für die Kinder-
und Jugendpsychiater eine Kannbestimmung zu machen. Das beinhaltet ja nicht
nur, dass die Kinder- und Jugendpsychiater wegen dieser Muss- oder
Kannbestimmung die Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren, sondern es könnten
auch Psychiatrie oder Psychosomatik sein, die in diesem Jahr absolviert werden
könnten. Es gibt genügend Kinder- und Jugendärzte in der Weiterbildung, die
durchaus interessiert wären, ein Jahr in die Kinder- und Jugendpsychiatrie zu
gehen. Wenn hier, wie von Frau Gitter auch schon vorgeschlagen,
organisatorische Verbünde entstünden, könnte ein befruchtender Austausch
zwischen diesen beiden Fachgruppen stattfinden.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag zur Modifizierung an den
Vorstand zu überweisen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Kollege Bolay. - Der nächste Redner ist Herr Professor Kunze aus Bayern.
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