TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Bolay, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Kinder- und Jugendarzt ist es mir unverständlich, dass dieser Antrag eingebracht wurde, aus der Mussbestimmung für die Kinder- und Jugendpsychiater eine Kannbestimmung zu machen. Das beinhaltet ja nicht nur, dass die Kinder- und Jugendpsychiater wegen dieser Muss- oder Kannbestimmung die Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren, sondern es könnten auch Psychiatrie oder Psychosomatik sein, die in diesem Jahr absolviert werden könnten. Es gibt genügend Kinder- und Jugendärzte in der Weiterbildung, die durchaus interessiert wären, ein Jahr in die Kinder- und Jugendpsychiatrie zu gehen. Wenn hier, wie von Frau Gitter auch schon vorgeschlagen, organisatorische Verbünde entstünden, könnte ein befruchtender Austausch zwischen diesen beiden Fachgruppen stattfinden.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag zur Modifizierung an den Vorstand zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Kollege Bolay. - Der nächste Redner ist Herr Professor Kunze aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.