TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde ins gleiche Horn stoßen wie mein Vorredner. Ich möchte Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass zwar unsere Ständige Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" sich inhaltlich mit den Themen befasst. Herr Kollege Koch hat Ihnen gesagt, dass das alles abgewogen ist. Das mag ja sein. Nur möchte ich Ihnen als Kinder- und Jugendarzt Folgendes sagen: In der heutigen Situation, da wir uns über die inhaltliche Ausgestaltung der Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie Gedanken machen, ist es für mich als Kinder- und Jugendarzt unverständlich, dass man auf ein Jahr Pädiatrie in der Weiterbildung verzichten will.

(Beifall)

Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Das kann nicht sein, Flaschenhalsargumente können hier keine Rolle spielen. Hier muss es um die inhaltliche Ausgestaltung gehen. Ich möchte Sie dringend darauf aufmerksam machen, dass, wenn man diesem Antrag zustimmt, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie eine psychiatrische Fachrichtung wird. Das führt weg vom Kind und das können wir nicht zulassen.

Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab oder überweisen Sie ihn an den Vorstand.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Das muss ich als Antrag auffassen, dass dieser Antrag an den Vorstand zurücküberwiesen werden soll, damit sich die Weiterbildungsgremien mit dem Thema weiter beschäftigen. Das wäre die Konsequenz. Wenn Sie den Antrag ablehnen, ist es weg vom Fenster; wenn Sie den Antrag annehmen, wäre das beschlossen. Das ist der Unterschied zwischen den einzelnen Abstimmungsverfahren.

© 2006, Bundesärztekammer.