Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich werde ins gleiche Horn stoßen wie mein Vorredner.
Ich möchte Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass zwar unsere Ständige
Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" sich inhaltlich mit den Themen befasst.
Herr Kollege Koch hat Ihnen gesagt, dass das alles abgewogen ist. Das mag ja
sein. Nur möchte ich Ihnen als Kinder- und Jugendarzt Folgendes sagen: In der
heutigen Situation, da wir uns über die inhaltliche Ausgestaltung der Kinder-
und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie Gedanken machen, ist es für mich
als Kinder- und Jugendarzt unverständlich, dass man auf ein Jahr Pädiatrie in
der Weiterbildung verzichten will.
(Beifall)
Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Das kann nicht sein, Flaschenhalsargumente können hier keine Rolle spielen.
Hier muss es um die inhaltliche Ausgestaltung gehen. Ich möchte Sie dringend
darauf aufmerksam machen, dass, wenn man diesem Antrag zustimmt, aus der
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie eine psychiatrische
Fachrichtung wird. Das führt weg vom Kind und das können wir nicht zulassen.
Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab oder überweisen Sie ihn an
den Vorstand.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Das muss ich als Antrag auffassen, dass dieser Antrag an den Vorstand
zurücküberwiesen werden soll, damit sich die Weiterbildungsgremien mit dem
Thema weiter beschäftigen. Das wäre die Konsequenz. Wenn Sie den Antrag
ablehnen, ist es weg vom Fenster; wenn Sie den Antrag annehmen, wäre das
beschlossen. Das ist der Unterschied zwischen den einzelnen
Abstimmungsverfahren.
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