TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Zollner, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur einen kleinen Änderungsantrag für den Fall, dass der Antrag V-1 angenommen wird. Es geht dabei um das Vorschlagsrecht. Im Antrag V-1 steht, dass das Vorschlagsrecht bei der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin liegen soll. Ich halte es nicht für eine besonders gute demokratische Übung, dass einer Gruppe das exklusive Recht des Vorschlags zugestanden werden soll.

(Beifall)

Ich schlage im Sinne der Akzeptanz durch den Deutschen Ärztetag vor, dass wir genauso verfahren sollten wie bei der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten, nämlich dass das Plenum mit zehn Unterschriften das Vorschlagsrecht hat. Dann hätte ich keine Bedenken, dem Antrag zuzustimmen. Ich würde aber nicht zustimmen, wenn im Grunde genommen schon vorher feststeht, wer vorgeschlagen und wer gewählt wird. Ich denke, das ist auch eine Missachtung des Deutschen Ärztetages.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Zollner. - Jetzt bitte Herr Nick aus Rheinland-Pfalz.

© 2006, Bundesärztekammer.