TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Calles, Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollen uns heute eine Meinung darüber bilden, ob die Zusammensetzung des Vorstands ein Abbild der Struktur der deutschen Ärzteschaft sein soll, wie sie sich zumindest hier im Saal und draußen in den Landesärztekammern darstellt. Dazu scheint mir der Antrag, der vom Vorstand vorgelegt wurde, vorsichtig ausgedrückt zumindest suboptimal zu sein; denn wir würden in die Satzung, die lange Jahre gelten soll, Begriffe über einen Zustand hineinbringen, der im Augenblick herrscht.

Aus der Übersicht der Bundesärztekammer "Ausgewählte Daten zur Gesundheitspolitik" ersehen Sie, wie sich die Zahl der Ärzte im stationären Bereich gegenüber jener der Ärzte im niedergelassenen Bereich verändert hat. Wer die letzten beiden Tage aufmerksam zugehört hat, wird feststellen müssen, dass sich in dieser Richtung in nächster Zeit einiges tun wird. Man spricht davon, dass 30 Prozent der Krankenhäuser möglicherweise nicht weiter bestehen sollen und im ambulanten Bereich erheblich mehr an Potenzial geschaffen werden soll.

Das bedeutet: Es ist absehbar, dass sich die Strukturen und die Anzahl der Ärzte in den einzelnen Versorgungsbereichen verändern werden. Wenn wir wollen, dass der Vorstand die gegebene Struktur abbildet, bietet sich an, dass wir als Grundlage einfach die drei wichtigsten Versorgungsbereiche zugrunde legen. Diese drei wichtigsten Versorgungsbereiche sind, wie Herr Schirmer dankenswerterweise bereits gesagt hat, die stationär tätigen Ärzte, die Hausärzte und die Fachärzte im niedergelassenen Bereich. Mein Vorschlag, der Ihnen hoffentlich umgedruckt vorliegt, geht dahin, etwa vier Wochen vor der nächsten Wahl durch Sammlung der Daten oder durch Beschaffung der entsprechenden Daten beim ZI festzustellen, wie sich die Situation in den Landesärztekammern darstellt, um dann durch einen Vergleich mit der Situation der Vorstandsmitglieder zu sehen, ob sich Unterrepräsentanzen ergeben. Der Vorschlag lautet, über zwei oder drei hinzuzuwählende Kollegen aus den unterrepräsentierten Bereichen dieses Manko auszugleichen.

Ich bin Hausarzt. Ich finde, die Situation ist im Moment tatsächlich so, dass wir in dieser Hinsicht etwas tun müssen. Wenn ich es jetzt in die Satzung schreibe, kann es aber möglich sein, dass die Satzung in drei Jahren erneut geändert werden muss. Das möchte ich vermeiden.

(Beifall)

Wenn wir etwas ändern, dann bitte so, dass die Änderung langfristig gelten kann und dass die deutsche Ärzteschaft langfristig gemäß ihren Versorgungsbereichen abgebildet wird.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Calles. - Herr Zürner aus Hessen hat schriftlich den Antrag gestellt, die Redezeit auf drei Minuten zu begrenzen. Möchte Herr Zürner das mündlich untermauern? - Nein. Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beschlossen.

Herr Stagge ist der erste Redner, den es trifft. Aber er schafft das.

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