Merchel, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der letzte Satz von Herrn Friebel ist völlig
richtig: Wir sollten die Satzung so lassen, wie sie ist, damit diese
Arbeitsgemeinschaft der Präsidenten der Landesärztekammern vernünftig arbeiten
kann. Ein Verfahren wie das vorgeschlagene, dass die Deutsche Akademie für
Allgemeinmedizin vorher Kandidaten auswählt und wir aus der vorgeschlagenen
Liste Kandidaten herauspicken können, ist völlig undemokratisch und würde den
Deutschen Ärztetag entwürdigen. Ein solches Verfahren geht überhaupt nicht!
(Beifall)
Wenn überhaupt, dann müssen Kandidaten von uns vorgeschlagen
werden können, nicht nach irgendeiner Vorauswahl.
Es gibt ja bereits jetzt zwei weitere Ärztinnen/Ärzte im
Vorstand. Auch der Präsident und die Vizepräsidenten können so gewählt werden,
auch wenn eben gesagt wurde, es sind meistens Präsidenten ihrer
Landesärztekammer. Das ist aber nicht satzungsgemäß vorgeschrieben. Wir könnten
auch andere wählen. Theoretisch haben die Delegierten heute bereits fünf
Positionen, die sie unter dem Gesichtspunkt besetzen können, wer dort
repräsentiert werden soll.
In Wirklichkeit sind die beiden zusätzlichen Positionen, die
wir haben, eigentlich die Verhandlungsmasse für diesen Vorstand. Ich denke, bei
den letzten Wahlen haben wir das auch ein bisschen gesehen. Was bei Regierungen
Koalitionsabsprachen sind, sind für uns diese beiden Extraposten, bei denen es
ein wenig nach dem Motto geht: Gibst du mir, gebe ich dir. Man kann darüber
reden, ob man das heute noch braucht. Man könnte es eher abschaffen als so
belassen. Aber eine Erweiterung des Vorstands sollte auf keinen Fall erfolgen.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Herr Kollege Rütz aus Nordrhein hat den Geschäftsordnungsantrag auf
Schluss der Debatte gestellt. Möchten Sie das begründen, Herr Rütz? - Bitte
schön.
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