TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Merchel, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der letzte Satz von Herrn Friebel ist völlig richtig: Wir sollten die Satzung so lassen, wie sie ist, damit diese Arbeitsgemeinschaft der Präsidenten der Landesärztekammern vernünftig arbeiten kann. Ein Verfahren wie das vorgeschlagene, dass die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin vorher Kandidaten auswählt und wir aus der vorgeschlagenen Liste Kandidaten herauspicken können, ist völlig undemokratisch und würde den Deutschen Ärztetag entwürdigen. Ein solches Verfahren geht überhaupt nicht!

(Beifall)

Wenn überhaupt, dann müssen Kandidaten von uns vorgeschlagen werden können, nicht nach irgendeiner Vorauswahl.

Es gibt ja bereits jetzt zwei weitere Ärztinnen/Ärzte im Vorstand. Auch der Präsident und die Vizepräsidenten können so gewählt werden, auch wenn eben gesagt wurde, es sind meistens Präsidenten ihrer Landesärztekammer. Das ist aber nicht satzungsgemäß vorgeschrieben. Wir könnten auch andere wählen. Theoretisch haben die Delegierten heute bereits fünf Positionen, die sie unter dem Gesichtspunkt besetzen können, wer dort repräsentiert werden soll.

In Wirklichkeit sind die beiden zusätzlichen Positionen, die wir haben, eigentlich die Verhandlungsmasse für diesen Vorstand. Ich denke, bei den letzten Wahlen haben wir das auch ein bisschen gesehen. Was bei Regierungen Koalitionsabsprachen sind, sind für uns diese beiden Extraposten, bei denen es ein wenig nach dem Motto geht: Gibst du mir, gebe ich dir. Man kann darüber reden, ob man das heute noch braucht. Man könnte es eher abschaffen als so belassen. Aber eine Erweiterung des Vorstands sollte auf keinen Fall erfolgen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Herr Kollege Rütz aus Nordrhein hat den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte gestellt. Möchten Sie das begründen, Herr Rütz? - Bitte schön.

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