Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wenn Herr Thomas
hier wäre, der frühere Vorsitzende des Hartmannbundes, würde er bei Eintritt in
den Tagesordnungspunkt VII den Antrag stellen, die entsprechenden Anträge so zu
behandeln, dass gefragt wird, ob jemand gegen einen Antrag sprechen möchte;
wenn jemand dagegenspricht, hat ein anderer das Recht - in der Regel der
Antragsteller -, den Antrag zu verteidigen. Anschließend wird abgestimmt.
Dieses Verfahren hat sich bewährt. - Herr Crusius stellt den entsprechenden
Antrag. Ich möchte Sie fragen, ob Sie dieses Verfahren auch gut finden. Es gibt
unter Tagesordnungspunkt VII ja zwei gesetzte Themen, nämlich die Berichterstattung über die Versorgungsforschung. Herr Professor
Scriba ist inzwischen eingetroffen und könnte uns diesen Bericht erstatten.
Dann werden wir wahrscheinlich in die Mittagspause eintreten. Nach der
Mittagspause berichte ich Ihnen über die individuellen Gesundheitsleistungen.
Dann könnten wir die Anträge, die zum Tätigkeitsbericht gestellt wurden,
abhandeln.
(Beifall)
Wer stimmt dem Antrag von Herrn Crusius hinsichtlich des
Verfahrens - eventuelle Gegenrede, mögliche Verteidigung des Antrags - zu? -
Wer ist dagegen? - Das Erste war deutlich die Mehrheit. Wer enthält sich? -
Dann haben wir das so beschlossen.
Jetzt können wir Herrn Professor Scriba, den Vorsitzenden des
Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, bitten, uns über den
aktuellen Stand des Themas Versorgungsforschung zu berichten. Als wir im
vorigen Jahr in Berlin beschlossen haben, Versorgungsforschung zu betreiben,
haben wir auch gewünscht, regelmäßig darüber unterrichtet zu werden, was dabei
herausgekommen ist, weil es ja auch nicht kostenlos ist.
Herr Professor Scriba, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
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