Dr. Hoffert, Berlin: Herr Präsident! Sehr
verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an das anknüpfen, was meine
Vorrednerin gesagt hat. Es bleibt auch nach der Klarstellung der
Bundesärztekammer der schale Beigeschmack, dass
IGeLn nicht der Versorgung der Patienten, sondern der Versorgung der Ärzte
dient.
(Beifall)
Unsere Berufsordnung gebietet aber, alle Patienten unabhängig
von ihrer sozialen Stellung zu behandeln. Wenn also IGeL-Leistungen aus unserer
ärztlichen Sicht erforderlich sind, dann müssen sie auch denen zukommen, die
das nicht bezahlen können. Sie müssen also IGeL-Leistungen auch bei denen
durchführen, die nicht das Geld dafür haben.
Konkret: Wenn Sie meinen, dass die Glaukomvorsorge
erforderlich ist, dann müssen Sie diese allen Patienten zukommen lassen.
Ich darf Ihnen sagen: Hausärzte IGeLn in der Regel nicht. Ich
halte das für berufsunwürdig.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Hoffert. - Als nächster Redner Herr Kollege Merz aus dem Saarland.
Bitte schön.
|