TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir können in die Abstimmung eintreten, die nicht unkompliziert ist. Wir gehen am besten kapitelweise vor. Wenn es sich um eine Änderung handelt, werden wir sagen, in welchem Änderungsantrag sie niedergelegt ist und welches der Inhalt ist, wie der geänderte Text aussehen würde. Wenn wir die einzelnen Änderungsanträge hintereinander abstimmen, wird es dadurch ein Problem geben, dass manche Änderungsanträge identisch sind und übereinander passen, andere wiederum nicht. Wir werden uns also langsam, aber sicher durch dieses Papier robben. Wir werden das schon schaffen.

Das erste Kapitel trägt den Titel "Hintergrund". Dazu gibt es den Änderungsantrag VII-1 f. Es geht in diesem Antrag zunächst um den ersten Absatz des Antrags VII-1. Zum ersten Satz dieses Absatzes möchte ich sagen, dass es diesen Leistungskatalog bisher nicht gab. Dieser Leistungskatalog ist im Entstehen. Es ist die ausdrückliche Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, sukzessive einen Leistungskatalog zu entwickeln. Insofern wird es ihn geben. Der Be­griff "Leistungskatalog in der GKV" ist mittlerweile Allgemeingut. Früher haben wir gesagt "Erstattungspflicht" oder "Erstattungsrecht" oder "Leistungsumfang". Ich glaube, der Ausdruck ist nicht falsch. Der Wunsch der Antragsteller des Antrags 1 f geht dahin, den gesamten ersten Absatz des Antrags 1 zu streichen. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Einige. Wer möchte dem Antrag nicht zustimmen und damit den ersten Absatz bestehen lassen? - Das ist die deutliche Mehrheit. Der erste Absatz bleibt also bestehen.

Ferner soll der erste Satz des zweiten Absatzes, der jetzt lautet

Patientinnen und Patienten äußern jedoch den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch so weit diese über den Leistungsumfang der GKV hinausgeht

geändert werden in:

Patientinnen und Patienten erwarten die bestmögliche Versorgung, auch so weit diese über den Leistungsumfang der GKV hinausgeht.

Das bedeutet, dass dabei keine besondere Aktivität entfaltet wird, sondern dass von vornherein unterstellt wird, dass die Patientinnen und Patienten so etwas verlangen, nach dem Motto, wenn sie wüssten, um was es geht, würden sie es auch verlangen. Wer möchte der vorgeschlagenen Änderung zustimmen? - Wer möchte den bestehenden Text unverändert lassen? - Das ist die Mehrheit. Dann bleibt der Text unverändert.

Ferner wird im Antrag 1 f gefordert, die Reihenfolge der Nummerierungen am Ende der ersten Seite umzudrehen, sodass die bisherige Nr. 3 zur neuen Nr. 1 wird und die bisherige Nr. 1 zu Nr. 3. Die Begründung wurde vorhin mündlich gegeben. Wer möchte dem Antrag zustimmen, die Reihenfolge so zu ändern? - Einige. Wer stimmt dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Damit bleibt die Reihenfolge der Nummerierung unverändert.

Der Antrag VII-1 e wünscht, dass Nr. 2 auf Seite 1 des Antrags 1 lautet:

2. ärztlich empfehlenswerte Leistungen außerhalb des GKV-Systems, auch solche, die noch nicht von der GKV anerkannt sind

Wer ist dafür, dass wir den Text entsprechend ergänzen? - Wer möchte dem nicht zustimmen? - Das ist die Mehrheit. Dann bleibt der Text unverändert.

© 2006, Bundesärztekammer.