TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt müssen wir noch über zwei Anträge abstimmen, die zu diesem Komplex vorliegen. Zum einen geht es um den Antrag VII-25 von Frau Dr. Borelli und anderen. Es geht um die Anwendung von Laser- und Blitzlampengeräten durch Personen, die sich dafür keine besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet haben. Diese Anwendung soll im Medizinproduktegesetz, im Heilpraktikergesetz und im Verbraucherschutzgesetz eindeutig geregelt werden. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag VII-28 von Herrn Dr. Hesse, Frau Dr. Borelli und anderen:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, eine Liste von den Leistungen zu erarbeiten, deren präventive und kurative Relevanz mit einem hohen Maß an Evidenz nachgewiesen sind und die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss beurteilt wurden.

Das hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Deswegen machen wir es im Allgemeinen so, dass wir derartige Anträge erst einmal an den Vorstand überweisen und zusehen, wie man das möglichst preisgünstig umsetzen kann. Der Wunsch als solcher ist sehr interessant und sehr befürwortenswert. Eine Positivliste außerhalb des GKV-Katalogs zu erstellen, ist schon ein Brocken an Arbeit.

Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung für diesen Antrag VII-28. Wer möchte den Antrag 28 an den Vorstand überweisen? - Das ist die große Mehrheit. Wer möchte das nicht? - Das sind weniger. Wer enthält sich? - Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit ist das Thema IGeL erledigt. Damit haben wir die beiden gesetzten Themen der Diskussion zum Tätigkeitsbericht bewältigt. Vielen Dank.

Jetzt gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar auf eine zweite Lesung zum Abstimmungsverfahren. Dazu bitte Herr Kunze.

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