Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt müssen wir
noch über zwei Anträge abstimmen, die zu diesem Komplex vorliegen. Zum einen
geht es um den Antrag VII-25 von Frau Dr. Borelli und anderen. Es geht
um die Anwendung von Laser- und Blitzlampengeräten durch Personen, die sich
dafür keine besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet haben. Diese
Anwendung soll im Medizinproduktegesetz, im Heilpraktikergesetz und im
Verbraucherschutzgesetz eindeutig geregelt werden. Wer möchte dem Antrag
zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit
klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag VII-28 von Herrn Dr. Hesse, Frau
Dr. Borelli und anderen:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer
auf, eine Liste von den Leistungen zu erarbeiten, deren präventive und kurative
Relevanz mit einem hohen Maß an Evidenz nachgewiesen sind und die nicht vom
Gemeinsamen Bundesausschuss beurteilt wurden.
Das hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Deswegen machen
wir es im Allgemeinen so, dass wir derartige Anträge erst einmal an den
Vorstand überweisen und zusehen, wie man das möglichst preisgünstig umsetzen
kann. Der Wunsch als solcher ist sehr interessant und sehr befürwortenswert.
Eine Positivliste außerhalb des GKV-Katalogs zu erstellen, ist schon ein
Brocken an Arbeit.
Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung für diesen Antrag
VII-28. Wer möchte den Antrag 28 an den Vorstand überweisen? - Das ist die
große Mehrheit. Wer möchte das nicht? - Das sind weniger. Wer enthält sich? -
Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit ist das Thema IGeL erledigt. Damit haben wir die beiden
gesetzten Themen der Diskussion zum Tätigkeitsbericht bewältigt. Vielen Dank.
Jetzt gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar auf
eine zweite Lesung zum Abstimmungsverfahren. Dazu bitte Herr Kunze.
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