TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir zum Themenbereich Pflege. Dazu liegen die Anträge 4 und 39 vor. Wir kommen zunächst zum Antrag VII-4:

Anlässlich eines der kommenden Deutschen Ärztetage wird ein Tagesordnungspunkt das Thema: "Sicherung einer umfassenden Versorgung pflegebedürftiger Menschen - Bestandsaufnahme und Verbesserung ihrer Betreuungssituation in medizinischer, pflegerischer und sozialer Hinsicht" behandeln.

Angesichts der stetig steigenden Zahl zu pflegender alter, schwer kranker und dementer Patientinnen und Patienten soll dieser Tagesordnungspunkt zeitnah aufgegriffen werden.

In dem Antrag 39 von Herrn Albrecht, den wir gleich behandeln werden, ist die Tendenz ähnlich, sodass wir die beiden Anträge ruhig nebeneinander abstimmen können.

Wer möchte sich zum Antrag 4 äußern? - Niemand. Wer möchte zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist klar angenommen.

Der Antrag VII-39 von Herrn Kollegen Albrecht aus Berlin geht in dieselbe Richtung. Ich glaube, wir können diesen Antrag genauso annehmen wie den Antrag 4. Wer möchte sich dazu äußern? - Bitte, Frau Jordan aus Berlin.

Dr. Jordan, Berlin: Ich möchte etwas zur Unterstützung dieses Antrags sagen, der im Ausschuss für Menschenrechte der Ärztekammer Berlin erarbeitet worden ist. Zurzeit gibt es etwa 2 Millionen pflegebedürftige und alte Menschen. Das sind unsere Patienten, bei denen wir durch die Pflege und bessere Unterkunftsmöglichkeiten präventive Leistungen erbringen. Diese Menschen haben keine Lobby. Sie können auch nicht für sich selbst eintreten, weil sie dazu meistens nicht mehr in der Lage sind.

Es ist deshalb zu fordern, mehr Transparenz in der Pflege zu schaffen und entsprechende Kontrollen einzuführen. Ich denke, ein Abbau der Bürokratie ist ein ganz wichtiger Faktor, denn die Bürokratie hindert die Pflegenden daran, mit diesen Menschen zu arbeiten und sie zu beschäftigen.

Ebenso wichtig ist der Ausbau von Beratungs- und Beschwerdestellen, wie das in München erfolgt ist, damit sich sowohl die Angehörigen als auch die Betroffenen selbst dort melden können. Erwähnen möchte ich auch die Stärkung der Rechtsposition dieser Patienten durch die Einbeziehung in das Antidiskriminierungsgesetz. Zu nennen ist auch die Förderung von alternativen Wohn- und Betreuungsangeboten ohne Krankenhausstil.

Der Ausschuss für Menschenrechte der Ärztekammer Berlin fordert deshalb den Vorstand der Bundesärztekammer auf, bei den Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass die Rechte dieser Patientengruppe anerkannt werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Eine Gegenrede ist nicht gewünscht. Dann können wir abstimmen. Wer möchte dem Antrag VII-39 zustimmen? - Sehr viele. Wer stimmt dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag klar angenommen.

© 2006, Bundesärztekammer.