Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag 8 nebst Antrag 8 a. Wir behandeln zunächst den Antrag VII-8 a.
Danach soll im Antrag VII-8 im dritten Absatz als dritter Satz eingefügt
werden:
Die Diagnosis Related Groups führen zu Personal- und
Bettenabbau in den vorhandenen Krankenhäusern und zur Schließung von
Krankenhäusern. Sie sichern nicht die Finanzierung von Vorhaltekosten für
Großschadensfälle und Katastrophen. Die Reservelazarett-Organisation der Bundeswehr
ist weitgehend aufgelöst, Gleiches gilt für die Vorsorge im Zivilschutz.
Das ist also die Daseinsvorsorgeproblematik. Dieser Antrag
stammt von Herrn Dr. Josten und anderen; ein sehr vernünftiger Antrag, wenn ich
mir das zu sagen erlauben darf.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
frage ich: Wer möchte dem Antrag 8 a zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer
enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.
Wer stimmt dem so ergänzten Antrag VII-8 zur
Katastrophenvorsorge zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der
Antrag in der geänderten Fassung angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag VII-27:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung
auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erstellen, damit die zuständigen
Ministerien der Länder die Kosten für die Umsetzung der Pandemiepläne und die
Behandlung der Patienten übernehmen. Der ärztliche Sachverstand ist bei der Pandemieplanung
unabdingbar. In Zeiten gedeckelter Budgets müssen die Kosten für die Prävention
einer Pandemie und die Behandlung der Patienten im Rahmen einer Pandemie vom
Staat übernommen werden.
Gibt es eine Wortmeldung? - Herr Henke, bitte.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich bitte darum, dass man die Worte
"die zuständigen Ministerien der Länder" durch die Worte "der Staat" ersetzt.
Ich kann nicht verstehen, wenn man sagt, das sei ein nationales und gesamtstaatliches
Anliegen, und wenn man weiß, dass die Steuerhoheit durch den Bund ausgeübt
wird, warum man nicht das Konnexitätsprinzip gelten lässt. Wenn das schon so
ist, dann muss man natürlich den Ländern, die am Topf des Bundes hängen, weil
die Steuergesetzgebung vom Bund aus erfolgt, die Mittel zur Verfügung stellen,
aus denen sie das finanzieren sollen. Anderenfalls bedeutet das im Kern nur,
dass man, wie wir das ja in anderen Bereichen auch erleben, mit einer neuen
Aufgabe konfrontiert wird - das haben wir bei den gesetzlichen Krankenkassen
häufig kritisiert -, für die es keine Finanzmittel gibt.
Wir brauchen das hier nicht auszudiskutieren, wo es dann am
Ende landet. Wenn man von den zuständigen Ministerien der Länder spricht,
müsste man zumindest einfügen: gegen Kostenerstattung. Aber wenn man sagt "der
Staat", dann ist es, glaube ich, auch klar. Dieser muss das dann regeln.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das sind wir
dann alle. Das wäre wahrscheinlich eine gute Formulierung.
Jetzt hat noch jemand das Recht, für den Antrag zu sprechen. -
Bitte, Herr Dr. Hesse aus Bayern.
Dr. Hesse, Bayern: Natürlich werden wir diese
Formulierung gern ändern. Auf der anderen Seite habe ich mich belehren lassen
müssen, dass für die Kosten derzeit die zuständigen Ministerien der Länder
aufkommen müssen. Deshalb diese Formulierung. Ich habe nichts dagegen, wenn man
auf Antrag von Herrn Henke sagt: die zuständigen Bundes- und Landesbehörden.
Das ist kein Problem.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. -
Dann frage ich zunächst: Wer möchte dem Antrag von Herrn Henke zustimmen, statt
"die zuständigen Ministerien der Länder" zu schreiben: "der Staat"? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das so geändert.
Wer möchte dem so geänderten Antrag 27 zustimmen? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung
angenommen.
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